SPÖ-Schiedsgericht erteilt Ablinger eine Abfuhr

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AblingerAPA/RUBRA
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Sonja Ablinger hatte da Mandat der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer beansprucht - mit Verweis auf die Quotenregelung.

Ein Schiedsgericht der SPÖ Oberösterreich hat die Entscheidung der Parteigremien bestätigt, dass der Gewerkschafter Walter Schopf und nicht die damalige oberösterreichische Frauenvorsitzende Sonja Ablinger auf das Mandat der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nachrücken soll. Es war von Ablinger mit Verweis auf die Quotenregelung beansprucht worden, obwohl sie hinter Schopf gereiht war.

Der Hintergrund: Prammer hatte nach der vergangenen Nationalratswahl ihr über die oberösterreichische Landesliste errungenes Mandat angenommen. Hinter ihr platziert war gemäß Reißverschlussprinzip der Gewerkschafter Walter Schopf, der im September nun auch das Mandat übernommen hat. Die SPÖ-Frauen hätten sich dagegen eine Rückkehr Ablingers ins Hohe Haus gewünscht, waren aber damit in den Gremien nicht durchgekommen. Die Sozialistische Jugend und andere rote Teilorganisationen versuchten daraufhin, die am linken Rand der SPÖ angesiedelte Ablinger oder eine andere Frau über das Schiedsgericht in den Nationalrat zu hieven.

Berufung möglich

Gegen den Entscheid ist noch eine Berufung an das Bundesschiedsgericht innerhalb von 14 Tagen möglich, teilte der SPÖ-Landesparteigeschäftsführer Peter Binder mit. Die SPÖ-Frauen kündigten in derselben an, allfällige Konsequenzen kommende Woche zu diskutieren.

(APA/Red.)

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