Franken: VKI will Schlichtung für "Stopp-Loss"-Geschädigte

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Die Frist für die Anmeldung an einer Sammelschlichtung durch die Konsumentenschützer läuft am 15. März 2015 ab.

Wer bei der Freigabe des Frankenkurses am 15. Jänner viel Geld verloren hat, weil der Fremdwährungskredit mit einer Stop-Loss-Order abgesichert war und eine nachteilige Konvertierung erfolgte, kann sich noch bis 15. März für die Teilnahme an einer VKI-Aktion anmelden. Mittels Sammelschlichtung sollen dabei Betroffene bei der Durchsetzung von allfälligen Schadenersatzansprüchen unterstützt werden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sammelt im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Geschädigte für eine Sammelschlichtung bei der Verbraucherschlichtung. Der Organisationsunkostenbeitrag beträgt 100 Euro, heißt es in einer Pressemitteilung von heute, Mittwoch. Bisher hätten sich 100 Personen gemeldet. Anmelden kann man sich über www.verbraucherrecht.at

Der Ratschlag der Stop-Loss-Orders habe sich in der Praxis als "Brandbeschleuniger" erwiesen und sein ein falscher Rat der Banken gewesen, so Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. "Dafür müssen sie ihren Kunden Schadenersatz anbieten." Vom Kreditsaldo abgezogen werden sollte die Differenz zwischen dem realen Konvertierungskurs und dem Kurs bei Abschluss der Stop-Loss-Vereinbarung - in der Regel um die 1,20.

(APA)

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