Was die Steuerreform bringt

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Das Paket bringt vor allem eine Entlastung der Arbeitnehmer. Für ein Monatsbrutto von 2100 Euro soll ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen.

Freitag der 13. war gerade angebrochen, als sich die Regierung auf die letzten Details der Steuerreform einigte. Nach einer nächtlichen Verhandlungsrunde im Kanzleramt traten SP-Bundeskanzler Werner Faymann und VP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner heute um halb ein Uhr nachts vor die Presse, um die "größte Steuerreform der Zweiten Republik" anzukündigen.

Faymann bedankte sich für die konstruktiven Verhandlungen, "die auf Erfolg gerichtet waren - nicht für irgendein kleinkariertes polemisches Anliegen", sondern für die Bevölkerung. Man werde den Menschen beweisen, dass sie die Entlastung "nicht selber zahlen müssen".

Mitterlehner sprach von intensiven und harten Gesprächen. Die Gegenfinanzierung für das fünf Milliarden Euro schwere Paket sei solide. Diejenigen, die nun etwas bekommen, würden das wahrscheinlich als zu wenig empfinden und diejenigen, die belastet werden, als zu viel: "Aber unsere Aufgabe ist es, das in der Öffentlichkeit und in den Gremien zurechtzurücken."

Präsentation der Details am Freitagabend

Zu den Inhalten wollten Kanzler und Vizekanzler noch nichts sagen, tagen doch ab Freitagmittag noch die Parteigremien. Erst am Abend werden die Details dann offiziell der Öffentlichkeit präsentiert. Auf die Frage, ob nicht schon verraten werden könne, was die Journalisten bei der Pressekonferenz am Abend erwarte, meinte Mitterlehner: "Nur Gutes".

Große Teile der Reform sind allerdings bereits durchgesickert. Kernpunkt der Entlastung ist die Senkung der Lohnsteuertarife. 4,9 Milliarden Euro werden dafür investiert, 100 Millionen Euro fließen an Familien. Bei einem Monatsbrutto von 2100 Euro soll ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen. Bei 3100 Euro brutto sind 1400 Euro weniger Lohnsteuer im Jahr zu zahlen. Dafür gibt es aber auch Belastungen, etwa durch Mehrwertsteuererhöhungen.

Niessl: "Finde das Paket in Ordnung"

„Ich trage das mit“, hat Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl noch in der Nacht die Einigung kommentiert: „Ich finde das Paket in Ordnung, ich finde das Gesamtergebnis in Ordnung. Ich trage das mit“. Das vereinbarte Volumen von fünf Milliarden Euro bedeute eigentlich die höchste Entlastung in der Zweiten Republik“. Er habe zwar den Start der Reform 2015 verlangt: „Aber fünf Milliarden ist eine Summe, die auch für 2016 vertretbar ist.“ Im Hinblick auf das Volumen der Reform habe sich die SPÖ „wirklich durchgesetzt. Beim „Schutz der Millionäre“ habe „eher die ÖVP ihre Handschrift gezeigt".

Entlastung für kleine Einkommensbezieher

Der Eingangssteuersatz sinkt (von derzeit 36,5) auf 25 Prozent. Es wird sechs Tarifstufen geben:

  • 11.000 bis 18.000: 25 Prozent
  • 18.000 bis 31.000 Euro: 35 Prozent
  • 31.000 bis 60.000 Euro: 42 Prozent
  • 60.000 bis 90.000 Euro: 48 Prozent
  • 90.000 bis 1 Million: 50 Prozent
  • Ab einer Million: 55 Prozent

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Beschlossen wurde auch die Ausweitung der Negativsteuer für Geringverdiener, deren Einkünfte unter der Steuerfreigrenze liegen, von 220 auf 400 Euro. Für Kleinpensionisten kommt eine Steuergutschrift von 110 Euro.

Maßnahmen zur Gegenfinanzierung

Ein großer Teil der Gegenfinanzierung mit bis zu vier Milliarden Euro steht auf wackeligen Beinen, weil sich erst herausstellen muss, ob die veranschlagten Maßnahmen tatsächlich hereinkommen. So sollen 1,9 Milliarden Euro über Steuerbetrugsbekämpfung hereingespielt werden - vor allem durch die Einführung einer Registrierkassenpflicht.

Geplant ist außerdem die Anhebung einiger ermäßigter Mehrwertsteuersätze von zehn auf 13 Prozent- etwa für Tiere, Saatgut und Pflanzen.

"Vermögensbezogene" Steuern: Gefallen ist der ursprüngliche SPÖ-Wunsch nach Vermögens- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern. Stattdessen wird die Kapitalertragssteuer (KESt.) auf Dividenden von 25 auf 27,5 Prozent steigen. Nicht angetastet werden aber die Kapitalertragssteuer auf Sparbuch-Zinsen. Angehoben wird auch die Immobilien-Ertragssteuer. Derzeit sind Gewinne aus Immobiliengeschäften mit 25 Prozent besteuert, künftig werden es 30 Prozent. Hauptwohnsitze sind allerdings ausgenommen. Steigen wird auch die Grunderwerbssteuer. Künftig soll die Steuer auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert und nicht nach dem günstigeren dreifachen Einheitswert der Immobilie berechnet werden.

>> Die Gegenfinanzierunngs-Maßnahmen im Detail

(kron/j.n./Red.)

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