Gegenfinanzierung: Bei den Ausgaben wird die Bremse angezogen

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Bei den Kosten für die öffentliche Verwaltung sollen längerfristig drei Milliarden Euro gespart werden. Eine Milliarde Euro weniger an Steuereinnahmen bringen Landespolitiker ins Schwitzen.

Wien. Die Einigung von SPÖ und ÖVP sieht auch Einsparungen bei der Verwaltung und bei Förderungen und Subventionen vor. Darauf hat besonders die ÖVP und der von ihr gestellte Finanzminister Hans Jörg Schelling gedrängt. Allerdings bekannte am Donnerstag einer der rot-schwarzen Verhandler im Gespräch mit der „Presse“ ganz offen, dass es vor allem kurzfristig dabei „Probleme“ gebe. Denn während die Milliarden-Entlastungen durch die Steuerreform ab 2016 zum Tragen kommen, wirken sich die Sparpläne in der Verwaltung erst mittel- und längerfristig aus.

Finanzminister Schelling greift dabei auf ein Modell zurück, das er bereits als früherer Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungen im Zuge der Gesundheitsreform mit den Bundesländern ausgehandelt hatte. Die Kosten für die öffentliche Verwaltung sollen demnach künftig weniger stark als in der Vergangenheit steigen, nämlich statt im Schnitt um 2,9 Prozent nur mehr um 1,9 Prozent. Dadurch würden die Ausgaben bis 2020 um rund 3,3 Milliarden Euro niedriger ausfallen als ohne diese Kostenbremse. Selbst diese Maßnahme auf der Ausgabenseite dürfte aber beispielsweise manche Bundesländer vor zusätzliche Probleme stellen.

Darüber hinaus werden Vorschläge der eingesetzten Expertenkommission zur Deregulierung und Verwaltungsreform für die Gegenfinanzierung der Steuerreform aufgegriffen. Allerdings geht es dabei dem Vernehmen nach lediglich um eine Summe im niedrigen dreistelligen Millionenbereich.

Sparmaßnahmen in den Ländern

In Kreisen der Landespolitiker sorgte außerdem für ein Aufstöhnen, dass die Länder und Gemeinden geringere Einnahmen durch die Steuerentlastungen für die Bevölkerung mittragen müssen. Diese Mindereinnahmen durch niedrigere Ertragsanteile an den Steuereinnahmen ab 2016 werden mit einer Milliarde Euro beziffert. Die Länder und Kommunen müssen das fehlende Geld durch Sparmaßnahmen, die allerdings von SPÖ und ÖVP auf Bundesebene abgesehen von der Summe nicht näher festgelegt wurden, hereingebracht werden.

Zurückstecken musste die ÖVP vor allem bei ihrem Plänen für Entlastungen von Wirtschaft und Familien. Diese beiden Bereiche sollen von einer weiteren Steuerreform profitieren. Diese ist allerdings nicht mehr in dieser Legislaturperiode, die regulär 2018 auslaufen würde, vorgesehen, sondern 2019/20. Bis dahin würden dann auch jetzt eingeleitete Kostenbremsen stärker zum Tragen kommen.

Formal ist der Beschluss der Steuerreform im Ministerrat, wie geplant, am 17. März vorgesehen und danach im Laufe des Frühjahres im Nationalrat. Ebenfalls fällig ist mittlerweile die jährliche Verlängerung des Finanzrahmens – nunmehr bis 2019. Dieser Budgetpfad muss unter Berücksichtigung der Steuerreform von Finanzminister Schelling ebenfalls im Frühjahr dem Parlament vorgelegt werden. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2015)

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