Doping: Walter Mayer muss weiter in U-Haft bleiben

WALTER MAYER
WALTER MAYER(c) EPA (Barbara Gindl)
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Der Ex-ÖSV-Trainer wird zumindest weitere vier Wochen im Gefängnis verbringen müssen. Seinen Anwälten gefällt das gar nicht. Gegen zwei Radprofis starten unterdessen Anti-Doping-Verfahren.

Die Forderungen von Mayers Rechtsanwalt Christian Pilz blieben unerfüllt: Das Wiener Straflandesgericht hat am Mittwochnachmittag die U-Haft über den der Weitergabe von Doping-Mitteln verdächtigten ehemaligen ÖSV-Trainer Walter Mayer um weitere vier Wochen verlängert. "Die Haftgründe Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr bleiben aufrecht", gab Gerichtssprecher Christian Gneist bekannt.

Der ehemalige Langlauf- und Biathlon-Trainer, der angeblich unter großen finanziellen Schwierigkeiten leidet, soll bei der Haftprüfung von mehreren Anwälten unterstützt worden sein. Diese legten gegen die Entscheidung der Haftrichterin Beschwerde ein, da in ihren Augen die Aufrechterhaltung der U-Haft unverhältnismäßig ist. Mit dem Rechtsmittel muss sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) als zuständige Berufungsbehörde auseinandersetzen.

Verfahren gegen zwei Radprofis eingeleitet

Die Nationale Anti-Doping Agentur (Nada) hat unteredessen gegen den der Weitergabe von Doping-Präparaten verdächtigten Christof K. und gegen Ferdinand B. Verfahren eingeleitet. Das geht aus einer Liste von derzeit suspendierten und gesperrten Radsportlern auf der Homepage des österreichischen Radsportverbandes ÖRV hervor.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) bestätigte am Mittwochabend, dass die beiden Radprofis wegen positiver A-Proben mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Verfahrens vom Wettkampfgeschehen suspendiert wurden. B. wurde am 9. und 11. März sowie K. am 12. März jeweils bei Trainingskontrollen positiv auf EPO getestet. Nach Wada-Regeln ist jeder Athlet nach einer positiven A-Probe sofort zu suspendieren.

Dies ist der Fall, falls dem Athleten spätestens kurz nach Verhängung der Suspendierung auch die Möglichkeit eines beschleunigten Anhörungsverfahrens geboten wird. Die den beiden Sportlern eingeräumte Frist zur Beantragung eines Anhörungsverfahrens war am Mittwoch noch offen. Ebenso ist die Frist für die Beantragung zur Öffnung der Analyse der B-Probe für die Athleten noch nicht abgelaufen.

Die positive Probe bei K. erfolgte übrigens einen Tag vor seiner Festnahme wegen der Verdächtigung des Dopinghandels. Elf Tage später ging er wieder frei. K. habe laut seinem Anwalt zugegeben, seit 2007 gedopt zu haben.

(APA/Red.)

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