Moody's stellt Haftung Kärntens nach Schuldenschnitt in Frage

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Nach einer Gläubigerbeteiligung fehle der Anspruch für die Auslösung der Haftung des Landes Kärnten, sagte Moody's-Bankenexpertin Schuler.

Die Kärntner Landeshaftungen für Anleihen der Hypo-Abbaubank Heta im Umfang von 10,2 Mrd Euro könnten nach Ansicht von Ratingexperten bei einem Schuldenschnitt womöglich nicht schlagend werden. Nach einer Beteiligung der Gläubiger (bail in) gebe es keinen "claim", der für die Auslösung der Haftungen notwendig sei, sagte die Moody's-Bankenexpertin Carola Schuler. Es sei möglich, dass damit "Kärnten gar nicht zahlen muss", so die Expertin.

"Es ist sehr fraglich, ob die Gläubiger einen Anspruch gegenüber dem Gewährträger haben", so Schuler. Seit dem dem ersten Schuldenschnitt im Rahmen des Hypo-Sondergesetz im Jahr 2014 habe Moody's der Kärntner Landeshaftung "gar keinen Wert mehr beigemessen". Die Ratingagentur nehme in der Causa "eine sehr konservative Sicht ein". Endgültig müssten aber die Gerichte entscheiden, betonte die Bankenexpertin.

Österreich kann Landeshaftung verhindern

Österreichs werde bei der Heta-Abwicklung im Rahmen der Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) die Auslösung der Kärntner Landeshaftungen verhindern können, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Moody's-Bericht mit dem Titel "Österreich Anwendung der Bankenabwicklungsrichtlinie für die Abbaugesellschaft Heta schafft einen Präzedenzfall". Für unbesicherte erstrangige Heta-Forderungen erwartet Moody's in dem Bericht einen Schuldenschnitt ("haircut) zwischen 35 und 65 Prozent.

Moody's hat am Montag eine neue Ratingmethodik für Banken veröffentlicht. Die Ratingagentur will mit der überarbeiteten Methodik Lehren aus der Finanzkrise und den grundlegenden Veränderungen im Bankensektor und im Bereich der Regulierung Rechnung ziehen. Unter anderem sollen Bankinsolvenzen nun mit größerer Präzision vorhergesagt werden.

(APA)

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