Beamtengehälter: Steßl peilt "zeitnahe" Lösung an

Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ)
Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) APA/HELMUT FOHRINGER
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Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl spricht von "sehr guten Verhandlungen". Man werde bald ein Ergebnis präsentieren.

Die Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und der Regierung über einen Ausgleich der Verluste für Beamte durch das neue Besoldungssystem sind dem Vernehmen nach einer Lösung sehr nahe. Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) sagte am Dienstag, man sei in "sehr guten Verhandlungen" mit der GÖD und werde "zeitnah ein Ergebnis präsentieren." Dem Vernehmen nach hat am Montag eine Verhandlungsrunde mit Steßl, Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und GÖD-Vorsitzendem Fritz Neugebauer stattgefunden.

Etwas zurückhaltender als Steßl gab sich Neugebauer am Dienstag. Er sprach lediglich von "ernsthaften Verhandlungen", der Terminplan für weitere Gespräche seien dicht, hieß es aus seinem Büro. Trotzdem hat die Gewerkschaft der Lehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen einen vorsorglichen Vorstandsbeschluss für mögliche gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gefasst. Steßl richtete deshalb den Lehrern vor dem Ministerrat den Lehrer aus, "kühlen Kopf" zu bewahren.

Mit dem vom Parlament schon beschlossenen neuen Besoldungssystem drohten Beamten nach Angaben Steßls Verluste in der Lebensverdienstsumme von bis zu 0,6 Promille. Die Staatssekretärin hat aber zugesagt, dies mit "technischen Anpassungen" auszugleichen.

Die im Jänner vom Parlament beschlossene Reparatur des Besoldungssystems war wegen Erkenntnissen des EuGH notwendig geworden. Der EuGH hatte bereits vor einigen Jahren einen Passus aufgehoben, wonach die Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im öffentlichen Dienst nicht entsprechend berücksichtigt wurden. Auch die Nachfolgeregelung, wonach zwar frühere Zeiten für die Vorrückung angerechnet, der Sprung in die zweite Gehaltsstufe aber um drei Jahr verschoben wurde, hat der EuGH aufgehoben.

Mit der im Jänner beschlossenen Neuregelung hat man neue Regelungen für die Gehaltseinstufung geschaffen. Berücksichtigt werden außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch maximal zehn Jahre von für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeiten. Ausbildungszeiten werden dagegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen pauschal über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch. Schon im Bundesdienst befindliche Personen werden automatisch in das neue System übergeleitet.

(APA)

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