96 Euro Miete: Nächster Direktor in Sozialwohnung

Beliebt bei Topmanagern: Wohnungen in dem Wohnturm, der für sozial schwache Schwesternschülerinnen gedacht ist.
Beliebt bei Topmanagern: Wohnungen in dem Wohnturm, der für sozial schwache Schwesternschülerinnen gedacht ist.(c) Clemens Fabry
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Nicht nur Wiens höchster Spitälerchef, Udo Janßen, wohnte zum Sozialtarif in einem Schwesternheim. Neben Janßens Wohnung logiert noch heute ein Topmanager des AKH.

Wien. Die Affäre um die Sozialwohnungen des obersten Spitälerchefs der Stadt Wien weitet sich aus. Denn nicht nur Udo Janßen, Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes (KAV), hatte eine Wohnung im Ottakringer Schwesternheim. Auch Siegfried Gierlinger ist hier untergebracht. Er ist seit Juni 2013 Technischer Direktor des AKH und in dieser Funktion nur AKH-Chef Herwig Wetzlinger unterstellt. Und im Gegensatz zu Janßen, der mittlerweile ausgezogen ist, wohnt er noch immer dort.

Janßen, der keinen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Wohnung in dem Krankenschwesternturm hatte, gab am Dienstag erstmals zu: Ja, er habe mit seinem Einzug in das Schwesternheim nur den Sozialtarif bezahlt, eine marktübliche Miete erst später nachbezahlt (siehe Artikel).

Wohnung hoch über Wien

Gierlinger hat sich nach Informationen der „Presse“ – genau wie Janßen – eine Wohnung in dem Schwesternturm gesichert. Demnach waren beide städtischen Topmanager Nachbarn in dem sozial geförderten Wohnbau – nebenbei im letzten Stock des Wohnturms, dessen Wohnungen dank ihres exzellenten Blicks über die Stadt sehr beliebt sind.

Der Verdacht bestätigt sich durch eine Abfrage der „Presse“ im zentralen Melderegister: Als Nebenwohnsitz von Siegfried Gierlinger scheint die Hasnerstraße 124B auf, die Adresse des Schwesternwohnturms in Ottakring.
Gierlinger, der als Topmanager des AKH ein Jahresgehalt von kolportierten 200.000 Euro bezieht, wohnt um 96 Euro pro Monat (inkl. Strom, Gas, Möbel etc.) in einer geförderten Garçonnière. „Es entspricht dem Erlass für Mitarbeiter zur Vergabe von Personalwohnungen aus anderen Bundesländern“, lässt AKH-Chef Wetzlinger eine Sprecherin ausrichten. Direktor Gierlinger bewohne eine Garçonnière mit 30 m2 für zwei Jahre – die Vergabe sei korrekt und entspreche den Richtlinien des KAV. Nachsatz: „Es ist keine Sozialwohnung.“

Der Stadtrechnungshof hatte allerdings kürzlich festgestellt: „Die Personalwohnungen wurden unter bestimmten Voraussetzungen als besondere Sozialleistung, insbesondere (. . .) Schülerinnen der Krankenpflegeschule (. . .) zur Verfügung gestellt.“ Nun wohnt Direktor Gierlinger um 96,81 Euro pro Monat darin.

Doch Wetzlinger beharre darauf – so eine Sprecherin, dass alles rechtskonform abgelaufen sei, die Vergabekriterien des KAV seien eingehalten worden. Gierlinger habe auch nicht vor, wie Janßen, eine marktkonforme Miete nachzuzahlen – die Wohnung sei Teil seiner Gehaltsverhandlung gewesen.

Zur Erklärung: Der Schwesternturm in Ottakring wurde mit Wohnbauförderungsmitteln, also dem Geld der Steuerzahler, gebaut. Deshalb gelten für Wohnungen strenge Einkommensgrenzen. Nur: Wohnungen mit 30 m2 gelten rechtlich als Heimplätze – sie wurden rechtlich mit Heimförderung (also Steuergeld) errichtet. Gesetzlich ist der Heimbetreiber nur an die Gemeinnützigkeit (er muss also soziale Mietpreise anbieten) gebunden. Eine Einkommensgrenze existiert nicht – da der Gesetzgeber nicht damit gerechnet hat, dass wohlhabende Menschen einen mit Steuergeld geförderten Heimplatz beanspruchen könnten. Wobei eine „Ausjudizierung“ eines derartigen Falls gemäß „Presse“-Informationen durchaus Einkommensgrenzen ergeben könnte.

Auf die Frage, ob das nicht eine schlechte Optik ergibt, lässt der AKH-Chef ausrichten: Der Stadtrechnungshof habe nichts beanstandet, deshalb bleibe Gierlinger in dieser Wohnung. Nur: Der StRH beurteilt nicht etwaige moralische Verfehlungen, sondern nachweisliche Gesetzesverstöße. Und: Nach „Presse“-Informationen wurden nicht alle Wohnungen überprüft (das war nicht die Aufgabe des StRH). Daher fiel Gierlinger mit seiner geförderten Wohnung dem Vernehmen nach nicht auf – konnte also nicht beanstandet werden.

Steuer könnte fällig werden

Noch ungeklärt ist indes, ob Udo Janßen eine Steuernachzahlung bevorsteht – mit 1. Jänner 2015 versteuert der KAV eine derartige Wohnung als Sachbezug, nachdem der StRH dies eingefordert hatte. Ob auch für die Zeit davor ein Sachbezug und damit eine Steuerzahlung fällig ist, ist noch offen. Eine Klärung könnte nur eine Prüfung des Finanzamtes bringen.

AUF EINEN BLICK

Nicht nur der damalige Vizechef des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) und heutige KAV-Chef Udo Janßen wohnte in einer sozial geförderten Wohnung. Auch Siegfried Gierlinger, ein Topmanager des AKHs, der auch dem KAV untersteht, wohnte und wohnt weiterhin in dem Schwesternheim. Für seine Wohnung zahlt der Topmanager eine Art Sozialtarif.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2015)

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