Analyse: Flüchtlinge zweiter Klasse

(c) Clemens Fabry
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In Österreich gibt es rund 7000 subsidiär Schutzbedürftige. Viele bleiben in der Grundversorgung hängen, kritisiert die UNHCR.

Wien. Ihre Geschichte beginnt oft ähnlich. Sie kamen mit Schleppern und über geheime Wege nach Österreich. Sind in ihrer Heimat vor Bomben, Anschlägen und Drohungen geflohen. Und doch ändert sich ihre Geschichte, sobald sie den österreichischen Rechtsstaat durchlaufen haben.

Die eine Gruppe wird als Flüchtling anerkannt. Das bedeutet, sie werden rechtlich de facto mit Österreichern gleichgestellt. Die andere Gruppe, die hier bleiben darf, heißt subsidiär Schutzberechtigte. Ihr Asylbescheid wurde eigentlich negativ beschieden, trotzdem können sie nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden – denn dort ist ihr Leben in Gefahr. Sie sind damit irgendwie Flüchtlinge, aber vor dem Gesetz doch wieder nicht. Das kritisiert die UNHCR Österreich, das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen in Wien.

In einem Bericht, den die Organisation am Dienstag vorgelegt hat, hat sich die UNHCR die Situation der Betroffenen angesehen. Das Ergebnis: Subsidiär Schutzbedürftige haben viel größere Probleme in Österreich Fuß zu fassen als Flüchtlinge. „Durch die fehlende Unterstützung bleiben sie in einem Kreislauf von prekären Lebensbedingungen bei gleichzeitiger Abhängigkeit von staatlichen Leistungen“, sagt UNHCR-Wien-Chef Christoph Pinter. Das hätte mehrere Gründe. Einerseits, der unsichere Aufenthaltsstatus. Subsidiärer Schutz wurde bis 2013 nur für ein Jahr gegeben, danach musste er wieder um ein Jahr verlängert werden. Seit 2014 kann der Status auch um zwei Jahre verlängert werden. Trotzdem bedeute die Unsicherheit Probleme, wie auch der 24-jährige Hossein, gebürtiger Afghane berichtet. Obwohl auch subsidiär Schutzberechtigte in Österreich arbeiten dürften, sei es für sie schwierig, einen Job zu finden. Hossein wollte nach seiner Ankunft vor sechs Jahren eine Lehrstelle suche. Aufgrund seines Aufenthaltsstatus, „konnte kein Arbeitnehmer fix mit mir rechnen“, erzählt er.

Schwierige Wohnungssuche

Das gleiche Probleme gelte für die Wohnungssuche, ergänzt Pinter. Wenn die Betroffenen überhaupt eine Wohnung finden. Denn auf dem privaten Wohnungsmarkt finden subsidiär Schutzberechtige mindestens genauso schwierig eine Wohnung wie Flüchtlinge. Mit einem Unterschied: Füchtlinge haben Zugang zu Gemeindewohnungen, subsidiär Schutzberechtige in der Regel nicht.

Auch Unterstützung bei Kaution oder Provision werde nur in Einzelfällen gewährt. „Es gibt keinen Rechtsanspruch“, sagt Pinter, der Startwohnungen für die Betroffenen fordert. Anders als Flüchtlinge, die nach vier Monaten die Grundversorgung verlassen müssen und um Mindestsicherung ansuchen können, können subsidiär Schutzberechtige auf unbestimmte Zeit in der Grundversorgung bleiben. Je nach Bundesland wird die Auszahlung der Mindestsicherung anders gehandhabt. In Salzburg, im Burgenland und in der Steiermark gibt es laut UNHCR gar keine Möglichkeit, um für Mindestsicherung anzusuchen. In Wien braucht es einen Meldezettel einer privaten Unterkunft. Mit den 40 Euro, die er monatlich im Rahmen der Grundversicherung bekam, hätte er kaum Geld für Miete oder Kaution ansparen können, erzählt Hossein. Die Folgen: „Sehr viele bleiben in der Grundversorgung stecken“, sagt Pinter. Und nehmen neu ankommenden Asylwerbern den Platz in Grundversorgungsquartieren weg.

Dazu gibt es Zahlen: Rund zwei Jahre halten sich subsidär Schutzberechtige in der Grundversorgung auf, nachdem der Status anerkannt wurde. Denn die Betroffenen bleiben lang. Der Aufenthaltsstatus wird in der Regel verlängert, heißt es aus dem Innenministerium. Rund 7000 Betroffene dürfte es derzeit in Österreich geben, gemessen an der Zahl der Statusverlängerungen. Die Hauptlast trägt dabei Wien, wo 2412 von 3609 subsidiär Schutzberechtigten in der Grundversorgung sind, gefolgt von Niederösterreich (491) und Oberösterreich (159) – siehe auch Grafik. Betroffen sind vor allem Afghanen, gefolgt von Russen und Irakern. Auf Basis ihrer Studie fordert die UNHCR bei der geplanten Novellierung des Asylgesetzes unbefristetes Bleiberecht sowie einen besseren Zugang zu Sozialleistungen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2015)

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