Steuerreform: Schwarzgeld kann nicht mehr abgezogen werden

(c) Clemens Fabry
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Banken müssen ab sofort höhere Kapitalabflüsse melden. Gegen Krankenstandsmissbrauch: Ärzte werden kontrolliert.

Am Freitag hatten Kanzler und Vizekanzler die Einigung über die Steuerreform mithilfe eines zweiseitigen Papiers präsentiert. Am Dienstag hat der Ministerrat eine Punktation beschlossen – im Umfang von immerhin schon zwölf Seiten. Damit werden viele Details der Steuerreform klarer, etliches hat aber immer noch Schlagwortcharakter. Zahlreiche Maßnahmen werden in den kommenden Wochen noch im Detail verhandelt werden müssen.

Bankgeheimnis

700 Millionen Euro sollen durch die Aufhebung des Bankgeheimnisses für Steuerprüfer hereinkommen. Durften Konten bisher nur auf Gerichtsbeschluss und da nur bei Vorliegen eines begründeten Verdachts geöffnet werden, so kann künftig die Finanz im Rahmen einer Betriebsprüfung Einblick in die Konten nehmen. Und zwar nicht nur in die Konten des Unternehmens, sondern in alle Bankverbindungen, bei denen der Abgabenpflichtige verfügungsberechtigt ist.

„Ein effizienter Vollzug dieser Maßnahme bedingt die Einführung z. B. eines zentralen Kontenregisters oder vergleichbarer Maßnahmen“, heißt es in der Punktation. Und es soll verhindert werden, dass jetzt rasch noch Schwarzgeld ins Ausland verlagert wird. Um einer „Abschleicherproblematik“ vorzubeugen, müssen die Banken höhere Kapitalabflüsse wie Barabhebungen und Verschiebungen ins Ausland ab dem 15. März melden. Um welche Summen es sich dabei handelt, ist aber noch nicht fixiert.

Registrierkasse

900 Millionen Euro soll die verpflichtende Einführung von Registrierkassen bringen. Für jede Bareinzahlung in Gastronomie und Gewerbe muss künftig ein Beleg ausgestellt werden, die Registrierkassen sind mit einer Software ausgestattet, die Manipulationen unmöglich macht. Damit soll verhindert werden, dass am Fiskus vorbei gewirtschaftet wird.

Der Effekt der Maßnahme ist umstritten. Die Wirtschaftskammer geht von deutlich niedrigeren Mehreinnahmen aus, die SPÖ-Verhandler dagegen sprechen von einer konservativen Schätzung und versprechen sich noch mehr als die 900 Millionen.

Zwar muss jeder Betrieb über 15.000 Euro Umsatz eine Registrierkasse haben, einige Ausnahmen sind aber bereits fixiert: Die „Kalte-Hände-Regelung“ bleibt erhalten, Eis- oder Maroniverkäufer brauchen bis zu einem Umsatz von 30.000 Euro keine Registrierkasse. Mobil arbeitende Berufsgruppen wie Masseure und Tierärzte können ihre mobilen Umsätze händisch aufzeichnen und im Nachhinein in die Registrierkasse eingeben. Und für Vereinsfeste ist weiterhin keine Registrierkasse nötig.

Sozialbetrug

200 Millionen Euro sollen Maßnahmen gegen Sozialbetrug bringen, wobei in dem Bereich noch vieles präzisiert gehört. Hier geht es um Pfuscher sowie um Missbrauch im Gesundheitswesen und bei der Mindestsicherung. Konkret wird eine Maßnahme angeführt: Um Missbrauch beim Krankenstand zu verhindern, solle es nicht nur verstärkte Kontrollen der Betroffenen durch die Gebietskrankenkassen geben, sondern auch Mystery Shopping bei den Ärzten. Sprich: Kontrollore gehen als Patienten getarnt zu den Ärzten und testen, wie leicht diese einen Krankenstand bewilligen. Reichlich unkonkret wird die Punktation dagegen, wenn von gezielten Maßnahmen gegen Pfuscher beim Hausbau und von Arbeitsanreizen bei der Mindestsicherung die Rede ist.

Immobilien

Zur Gegenfinanzierung der Reform will die Regierung den Mehrwertsteuersatz in einigen Bereichen (Tiernahrung, Übernachtungen, Museen und Kinos) von zehn auf 13 Prozent anheben, Einkommen über einer Millionen Euro mit 55 Prozent besteuern, die KESt auf Aktien auf 27,5 Prozent anheben, die private Nutzung von Dienstautos stärker besteuern und die Sonderausgaben für Wohnraum oder Altersvorsorge abschaffen.

Und es sind etliche Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung vorgesehen. Für die größte Aufregung sorgt derzeit ein zahlenmäßig eher kleiner Posten: 35 Millionen Euro soll die Anhebung der Grunderwerbsteuer für Erbschaften und Schenkungen in der Familie bringen. Vor allem die Hotellerie beschwert sich über die vom Verkehrswert berechnete Steuer von 3,5 Prozent – obwohl bei Betriebsübergaben ohnehin schon ein Freibetrag von 900.000 Euro vorgesehen ist. Die Regierung hat Nachbesserungen zugesagt: Die Schulden könnten einberechnet werden, meinte etwa Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. Dagegen bleibt man bei der höheren Mehrwertsteuer auf Übernachtungen hart: Sie kommt – wenn auch erst im April 2016.


Deutlich mehr, nämlich 115 Millionen Euro, soll die Anhebung der Immobilienertragsteuer von 25 auf 30 Prozent bringen. Sie ist von jenen zu zahlen, die ihre Immobilie mit Gewinn verkaufen können. Gleich 400 Millionen Euro soll eine „Vereinfachung“ im Steuerrecht bringen: Für Gebäudeabschreibungen gibt es künftig einen einheitlichen Satz von 2,5 Prozent. Es werden also alle Gebäude über 40 Jahre (derzeit teilweise 30 Jahre) abgeschrieben.

Verwaltung

Einsparungen bei Förderungen und in der Verwaltung sollen 1,1 Milliarden Euro bringen. 500 Millionen im Jahr sollen eingefroren werden und zwar nach einem ähnlichen Prozedere wie jetzt schon im Gesundheitssystem üblich: Die jährlich im Schnitt um 2,7 Prozent steigenden Verwaltungskosten sollen auf 1,7 Prozent herunter geschraubt werden. Diese Regel gilt dann auch für die Länder. Diese Maßnahme soll dann in den Jahren 2016 bis 2020 drei Milliarden Euro einbringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2015)

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