Registrierkassenpflicht: Steßl schließt Aufschnüren aus

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Österreich gleiche sich mit dem Paket an internationale Standards in Sachen Betrugsbekämpfung an, betont Staatssekretärin Steßl.

Die Registrierkassenpflicht wird nicht nachverhandelt, geklärt werden nur noch technische Detailfragen, dies betonte Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) am Mittwochabend vor Journalisten. Österreich gleiche sich mit dem Maßnahmenpaket an internationale Standards in Sachen Betrugsbekämpfung an. "Nur wenige Länder haben eine derart laxe Regelung wie Österreich", sagte Steßl zum Status quo.

Die 900 Mio. Euro an Mehreinnahmen, die man sich von der Maßnahme als Gegenfinanzierungsbeitrag erwartet, sind für Steßl eine "konservative Schätzung". Durch Umsatzsteuerbetrug würden Österreich jährlich an die 3,2 Mrd. Euro entgehen, sagte die Staatssekretärin und verwies dabei auf eine Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2013. Die jährlichen Einnahmen aus der Umsatzsteuer beliefen sich in Österreich auf 25 Mrd. Euro. Eine Belegerteilungspflicht gebe es zudem bereits in 11 EU-Ländern, eine Registrierkassenpflicht in ebenso vielen. Man wolle steuerehrliche Unternehmen schützen, sagte Steßl, Steuerbetrug verzerre den Wettbewerb.

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Die Eckpunkte der Registrierkassenpflicht, soweit bekannt:

  • Künftig müssen Betriebe, die überwiegend Bargeld umsetzen, über eine Registrierkasse verfügen - und das ab einem Nettojahresumsatz von 15.000 Euro. Stellt ein Unternehmen überwiegend Rechnungen aus, ist es von der Maßnahme nicht betroffen. Das gelte in der Regel zum Beispiel für Handwerker.
  • Ob ein Unternehmen "überwiegend Bargeld" umsetze, sei für Steuerprüfer leicht feststellbar, nicht hingegen, ob die ausgewiesenen Umsätze den tatsächlichen entsprechen. Dabei soll eine technische Sicherheitslösung helfen, die das gewährleistet. Als Vorbild dient das von der deutschen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte INSIKA-System ("Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme"). So soll bei Betriebsprüfungen künftig nicht mehr über die Besteuerungsgrundlage gestritten werden müssen.
  • Unter dieses Paket fallen darüber hinaus eine Belegerteilungspflicht sowie die verpflichtende Aufzeichnung einzelner Barumsätze ab dem ersten Euro. Für Berufe mit "kalten Händen", etwa Fiakerfahrer und Maronibrater, soll die Umsatzgrenze 30.000 Euro betragen, bisher waren diese von der Kassenpflicht ausgenommen.
  • "Mobile Gruppen" wie Masseure oder Friseure dürfen ihre Umsätze händisch aufzeichnen, müssen diese aber im Nachhinein via Registrierkasse am Betriebsort erfassen. Für die Anschaffung von Kassen wird eine Prämie von bis zu 200 Euro ausbezahlt, zudem können die Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

Keine Details gibt es weiterhin zu strafrechtrechtlichen Konsequenzen von manipulierten Umsatzzahlen. Solche müssten erst vom Justizministerium ausgearbeitet werden.

(APA)

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