Bandion-Ortner in der Elsnerfalle

Als „Bawag-Richterin“ wechselte Claudia Bandion-Ortner in die Politik. Dort scheitert sie nun am Fall Elsner. Und an sich selbst.

Dringender Tatverdacht wegen Untreue und Betrugs – starker Auslandsbezug beim Verdächtigen – drohende Fluchtgefahr – daher U-Haft. So hieß es bei Julius Meinl. Keine zwei Tage später war Meinl frei. Gegen eine Kaution von 100 Mio. Euro.

Dringender Tatverdacht wegen Untreue und Betrugs – starker Auslandsbezug usw. (siehe oben). Genauso hieß es bei Helmut Elsner. Doch seine U-Haft dauert seit zweieinviertel Jahren. Gewiss: Er wurde mittlerweile verurteilt. Aber nicht rechtskräftig, gilt daher als schuldlos. Elsner bot auch Kaution an (eine Mio.Euro). Das nützte nichts. Wegen der „hohen Intensität des Haftgrundes“, wie die nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner als seinerzeitige Elsner-Richterin schriftlich festhielt.

Wenn man sie heute, im Lichte der Meinl-Affäre, nach der Kaution fragt (das tat etwa der ORF), dann sagt sie: „Eine konkrete Kaution war zu meinem Zeitpunkt noch nicht in Rede.“ Das ist falsch. Sie sagt es a.)weil sie sich nicht mehr an das Kautionsanbot erinnert, b.)weil sie lieber die Unwahrheit sagt, als sich erklären zu müssen. Die unwahrscheinliche Variante a.) ist höchst bedenklich. Variante b.) ist katastrophal. Beide Varianten zeigen, dass in Sachen Elsner vieles schief läuft. Man entkommt dem Fall nicht, indem man in die Politik wechselt. Im Gegenteil: Bandion-Ortner ist mehr denn je für Elsner zuständig – als oberste Weisungsbefugte der Anklage. Vielleicht kann sie sich daran nicht erinnern.
(Bericht: Seite 12)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2009)

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