Einstweilige Verfügung gegen Alijew-Anwalt

CAUSA ALIYEV: AUSSENANSICHT ZELLE IN DER JUSTIZANSTALT JOSEFSTADT
CAUSA ALIYEV: AUSSENANSICHT ZELLE IN DER JUSTIZANSTALT JOSEFSTADT(c) APA (HELMUT FOHRINGER)
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Das Wiener Handelsgericht untersagt Stefan Prochaska, U-Haft für Gabriel Lansky anzuregen und diesem "dringenden Tatverdacht" zu unterstellen.

Die rechtlichen Scharmützel zwischen den ehemaligen Anwälten und juristischen Gegnern des unter aufklärungsbedürftigen Umständen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ums Leben gekommenen Rachat Alijew sind um ein Kapitel reicher. Das Wiener Handelsgericht hat am vergangenen Mittwoch eine Einstweilige Verfügung gegen Stefan Prochaska erlassen, einen Rechtsbeistand Alijews.

Gabriel Lansky, der für einen kasachischen Opferverein unter anderem die Witwen zweier Banker vertritt, hinter deren Verschleppung und Ermordung Alijew stecken soll, war gegen Prochaska vorgegangen, nachdem dieser die Verhängung der U-Haft über Lansky verlangt hatte. Gemäß der - nicht rechtskräftigen - Entscheidung des Handelsgerichts hat Prochaska diese Aufforderung bzw. Anregung ebenso zu unterlassen wie die Behauptung, gegen Lansky bestünde der "dringende Tatverdacht" der geheimen nachrichtendienstlichen Tätigkeit zum Nachteil Österreichs.

Darf Unterlagen von Europol nicht verwenden

Prochaska wird außerdem untersagt, Unterlagen zu verwenden, die ihm offenbar von einem ehemaligen Europol-Mitarbeiter zugespielt wurden, der einige Zeit für die Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner (LGP) als Datenspezialist und Kriminalist tätig war. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit LGP Mitte 2013 soll dieser Mann internes Datenmaterial und vertrauliche Dokumente an sich gebracht und weitergegeben haben.

Für das Erstgericht steht fest, dass Prochaskas Kanzlei widerrechtlich an diese Unterlagen gekommen ist und sie "zu Marketingzwecken" eingesetzt hat, um "die Vertreter der Opfer von Alijew zu diskreditieren" bzw. "einen Mitbewerber öffentlich zu denunzieren, pauschal verbrecherischer Handlungen zu verdächtigen und damit krass herabzusetzen". Das sei "ein gravierender Verstoß gegen anwaltliches Standesrecht", heißt es in der Einstweiligen Verfügung.

Verschaffte sich "geheimes Mandantenmaterial" 

Prochaska habe sich im Wissen um die Unrechtmäßigkeit "geheimes Mandantenmaterial" verschafft und als Vizepräsident der Wiener Anwaltskammer ein standes- und rechtswidriges Verhalten gesetzt, gab Lansky im Gespräch mit der APA zu bedenken: "Das ist dasselbe, wie wenn der Priester den Gläubigen während der Beichte abhört und die Aufzeichnungen zum eigenen Vorteil veröffentlicht. Das ist ein absolutes No Go." Es handle sich um eine "Attacke auf das österreichische Rechtssystem", so Lansky.

Prochaska wollte zu den Feststellungen des Handelsgerichts nicht Stellung beziehen: "Ich bitte um Verständnis, dass wir die weitere Vorgangsweise prüfen und ich diese Verfahren nicht öffentlich kommentieren werde."

(APA)

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