Crowdfunding, Wohnbau: Regierung präsentiert Konjunkturpaket

Regierungsklausur: Konjunkturpaket mit Crowdfunding, Wohnbau etc.
Regierungsklausur: Konjunkturpaket mit Crowdfunding, Wohnbau etc. REUTERS
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Durch Haftungen der Regierung sollen 30.000 neue Wohnungen entstehen. Gemeinnützige Stiftungen sollen einfacher gegründet werden können.

Die Regierung hat zum Abschluss ihrer Klausur in Krems ein Konjunkturpaket präsentiert. Unter anderem bringt es eine Wohnbau-Initiative sowie eine gesetzliche Grundlage für Crowdfunding.

Das Wohnpaket fußt auf einer Einigung der Sozialpartner vom vergangenen Dezember. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Regierung Haftungen vergibt, durch die Darlehen der Europäischen Investitionsbank leichter erreichbar sind. Die Mittel der EIB sollen über eine zu gründende Wohnbauinvestitionsbank an gemeinnützige oder gewerbliche Bauträger weitergeleitet werden.

30.000 Wohnungen für rund 68.000 Bewohner sollen so in den nächsten fünf bis sieben Jahren entstehen. Geht es nach Faymann, sollen bei den Haftungen jene Länder bevorzugt werden, die die Wohnbauförderung zweckwidmen. Allerdings ist das erst auszuverhandeln.

Hoffnungen setzt die Regierung auch auf eine Reform bei den gemeinnützigen Stiftungen, die künftig so einfach wie ein Verein zu gründen sein sollen. Zudem soll die Absetzbarkeit von Spenden an solche Stiftungen ausgeweitet werden und gemeinnützige Organisationen bei unentgeltlichem Grundstückserwerb keine Grundsteuer mehr abführen müssen. Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) erhofft sich durch die Reform bis 2030 eine Verfünffachung der derzeit 200 gemeinnützigen Stiftungen sowie eine Milliarde plus für den gemeinnützigen Bereich.

Im Forschungsbereich werden neue Anreize für internationale Wissenschafter gesetzt. Geschaffen wird ein pauschaler Zuzugsfreibetrag, der Mehraufwand wie etwa den Besuch von Sprachkursen aber auch einen durch den Zuzug erwachsenen Steuernachteil ausgleichen soll. Die Forschungsprämie steigt wie angekündigt von zehn auf zwölf Prozent.

Regeln für Crowdfunding

Gesetzlich etabliert wird das Crowdfunding. Erst ab 100.000 Euro braucht es ein Informationsblatt, ab 1,5 Millionen besteht eine Prospektpflicht light, ab fünf Millionen dann eine volle Prospektpflicht. Ein Investor kann pro Projekt an sich maximal 5000 Euro pro Jahr investieren. Verfügt er über ein Monatseinkommen von mehr als 2500 Euro, kann aber das Zweifache dieses Bezugs investiert werden.

Ferner im Konjunkturpaket enthalten ist die Schaffung von 18 neuen Lehrberufen, etwa dem Rezeptionisten. Weitere neue Module sind z.B. Medizingerätetechnik und Robotik.

Im Vergaberecht soll das Bestbieterprinzip gestärkt werden. Das heißt, es kommt nicht mehr automatisch der Billigstbieter zum Zug sondern in bestimmten Fällen jener, der gemäß einem vorher festgelegten Punktesystem das beste Angebot legt. Berücksichtigt werden können so etwa kürzere Bauzeiten, geringere Umweltbelastung, aber auch soziale Kriterien wie die Beschäftigung Älterer. Gelten wird dieses Prinzip etwa bei "geistigen Dienstleistungen", wenn der Gesamtpreis nicht verlässlich berechenbar ist (etwa im Tunnelbau) sowie bei komplexen Dienstleistungen wie der Einrichtung eines Computersystems.

Verpflichtet werden künftig Anbieter, alle wesentlichen Subunternehmen bereits im Offert anzuführen. Sollte es zu einem Wechsel oder neuen Subunternehmen kommen, geht dies nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Gesetzlich erleichtert wird der Zugang für KMU im sogenannten "Oberschwellenbereich". Ermöglicht wird die Direktvergabe von Teilleistungen, womit nicht nur große Gesamtanbieter zum Zug kommen sondern auch kleine Gewerbetreibende, ohne sich als Subunternehmen verpflichten zu müssen.

Eine Änderung wird schließlich noch bei der 24-Stunden-Betreuung im Pflegesektor vollzogen. Die Tätigkeiten der Vermittlungsagenturen sollen aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenen freien Gewerbe zugeordnet werden. Allerdings soll es weiterhin zulässig sein, dass der einzelne Personenbetreuer die eigene Vertretung in den Fällen organisiert, in denen er vorübergehend seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der betreuungsbedürftigen Person nicht nachkommen kann, beispielsweise durch Krankheit.

Teil-Pension doch auch für Frauen?

Eine kleine Überraschung bot das von der Regierung verteilte Abschlusspapier der Klausur. Denn bei den Teil-Pension ist nun plötzlich doch wieder die Rede davon, dass Frauen profitieren könnten. Für Frauen werde eine Lösung diskutiert, "die die anderen Rahmenbedingungen beim Regelpensionsalter (derzeit 60) berücksichtigt". An sich sieht das gestern präsentierte Modell vor, dass man von der Teilpension erst ab 62 profitieren kann.

Dass Frauen nicht berücksichtigt wurden, wurde bisher vom Sozialministerium damit begründet, dass diese ohnehin ein niedrigeres Antrittsalter hätten. Der VP-Seniorenbund lief dagegen Sturm.

(APA)

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