Sachwalterschaft: Fehler im System

Ansgar Aspalter
Ansgar AspalterDie Presse
  • Drucken

Die Zahl der besachwalteten Personen hat sich in den vergangenen zehn Jahren von 30.000 auf rund 60.000 verdoppelt. Doch das System ist alt – und birgt Platz für Missbrauch. Das Justizministerium plant nun eine groß angelegte Reform. Kann sie helfen?

Es ist ein warmer Augusttag im Jahr 2013, als Ansgar Aspalter den Anruf erhält. Die Nachbarin seiner älteren Schwester (74) ist am Telefon. Lore gehe es nicht gut. Später wird sich herausstellen: Sie ist dehydriert, etwas verwirrt. Ihr wird eine Heimhilfe zur Verfügung gestellt, eine Demenz kündigt sich an. Ein Sachwalter soll bestellt werden.

» Wie lange sollen wir selbst bestimmen? «

Aspalter sieht das genauso, denn dass seine Schwester, selbst einige Zeit Altenpflegerin, nicht mehr gut beisammen sei, hat auch er schon bemerkt. Das Verfahren wird eingeleitet. Aspalter wird von der Clearing-Stelle gefragt, ob er als Sachwalter zur Verfügung stehe, denn im Gesetz werden Verwandte dafür bevorzugt: Ja, das tue er. Und doch kommt alles ganz anders.

Am 18. Dezember 2013 wird seine Schwester vom Gericht begutachtet – bereits am 31. Dezember wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Es ist ein Externer, ein Anwalt. Aspalter erfährt davon nur, weil ihn die Heimhilfe zufällig in einem Gespräch darauf hinweist. Als er daraufhin erbost zum Gericht geht, lässt ihm die Richterin ausrichten, dass spontan ein Sachwalter notwendig geworden sei. Warum nicht er? Das sagt sie ihm nicht. Ein Schreiben der Schwester, dass sie ihn gern als Sachwalter hätte, lässt sie nicht gelten.

So wie Ansgar Aspalter geht es vielen. Rund 200 neue Beschwerden trudeln mittlerweile pro Jahr wegen dieses Themas bei der Volksanwaltschaft ein, das sind fast vier pro Woche. „Dieses Rechtsinstrument taugt nicht. Wir werden älter, wir werden hilfsbedürftiger, aber so funktioniert es nicht, weil es von voll zurechnungsfähig auf null zurechnungsfähig geht“, sagt Volksanwältin Gertrude Brinek, die sich des Themas angenommen hat.

Dabei werden nicht nur immer mehr Personen besachwaltet, sondern auch immer schneller. So hat sich die Zahl der besachwalteten Personen in den vergangenen zehn Jahren von 30.000 auf rund 60.000 verdoppelt. Weiters kritisiert Brinek, dass immer häufiger externe Sachwalter wie Anwälte oder Notare bestellt werden – obwohl es eigentlich Verwandte gäbe, die sich um die betroffenen Personen kümmern könnten. „Behörden reden lieber mit einem Anwalt. Sie wissen genau, dass der Anwalt weniger nervt als die Nichte, die sich wieder beschwert, wenn ein Pflegeheim ihre Anregungen nicht ernst nimmt“, sagt Brinek. So würden die Beschwerden, die sie erreichen, meist auch externe Sachwalter wie Anwälte oder Notare betreffen, Sachwalter-Vereine (die einen guten Ruf haben, von denen es aber nicht genügend gibt) so gut wie nie.

Die Vorwürfe sind im Jahresbericht der Volksanwaltschaft nachzulesen. Da moniert eine Frau, dass ihr nicht genügend Geld für den Besuch eines Psychotherapeuten überlassen werde. Eine andere wirft ihrer Sachwalterin vor, unerwünschte finanzielle Transaktionen durchzuführen und daran zu verdienen. Und immer wieder gibt es den Vorwurf, dass gegen den Willen der Klienten das Eigentum verkaufen werde.

Ein altes System

Ein Problem ist das System. So erhalten Sachwalter fünf Prozent von den Einkünften der Klienten und zwei Prozent vom Vermögen, solang dieses über 10.000 Euro hinausgeht. Je mehr Vermögen ein Mensch hat, desto mehr verdient also der Sachwalter. Das würde dazu führen, dass tendenziell weniger Taschengeld ausgegeben wird, lautet der Vorwurf. Beim Wohnungsverkauf hingegen würden Notare etwa durch Vertragserrichtungsgebühren wieder verdienen. Zwar steht auch Angehörigen-Sachwaltern eine Entschädigung zu. „Aber die Verwandten verzeichnen oft keine Gebühren“, sagt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Familienrichter in der Richtervereinigung, auf „Presse“-Anfrage.

Volksanwältin Brinek kritisiert auch Großkanzleien, wo über 100 Menschen sachwalterisch betreut werden. Laut Gesetz müsste ein Sachwalter mit den Betreuten einmal im Monat Kontakt halten. Wie solle er das tun, wenn er hunderte hat, fragt Brinek. Der Kontakt werde ausgelagert. Oder per Telefon geführt. Der eigentlichen Aufgabe, dem Betroffenen einen angenehmen Alltag zu ermöglichen, wird so freilich nicht nachgekommen.

Wie sollen sie auch? Anwälte sind keine Sozialarbeiter. „Und es ist auch nicht unsere Aufgabe, aufwendige und kostenintensive psychologische Ausbildungen zu machen“, sagt Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner, die für den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag das Thema bearbeitet. Trotzdem gebe es viele Kollegen, die das gern machen, die sich weiterbilden. Die Strukturen mit Sozialarbeitern aufbauen. Das müssen sie auch. Ein Anwalt/Notar dürfe nur dann mehr als 25 Personen betreuen, wenn er eine Kanzleistruktur mit Sozialarbeit aufgebaut habe, so das Justizministerium.

Grundsätzlich würde es Prasthofer-Wagner auch begrüßen, wenn mehr Angehörige zu Sachwaltern ernannt würden. „Wir machen das nicht freiwillig. Es ist eine Zeiterscheinung, dass immer mehr Menschen zu ihrer Familie keinen Kontakt haben“, sagt sie. Unabhängig davon könne jeder mit einer Vorsorgevollmacht seinen Sachwalter in gesunden Zeiten festlegen. Eine Tatsache, die auch laut Brinek in der Bevölkerung viel zu wenig bekannt sei.

Dass Anwälte in die eigene Tasche wirtschaften, dementiert Prasthofer-Wagner: „Die Menschen, die sich bei der Volksanwaltschaft beschweren, sind nicht dispositionsfähig.“ Doch auch sie hält das Gesetz für reformbedürftig: „Es ist ein rechtsfürsorglicher Gedanke, der mit dem 21. Jahrhundert nicht mehr kompatibel ist.“

Anwälte wissen mehr

Richterin Doris Täubel-Weinreich kennt wiederum Fälle, wo Sachwalterschaft gut funktioniere: „Es gibt Leute, die wollen keinen Termin bei mir, weil sie Angst haben, ich nehme ihnen den Sachwalter weg“, erzählt sie. Auch würden Anwälte sehr genau wissen, wo es noch Beihilfen für Betroffene zu holen gebe. Angehörige müssen sich das Wissen erst mühsam aneignen. Überhaupt sei das mit den Angehörigen so eine Sache. „Ich hatte auch schon Beschwerden von Angehörigen, die an ihre eigene Interessen gedacht haben“, sagt sie. Sie sei immer skeptisch, wenn sich Angehörige beschweren, „dort, wo es gut läuft, sind sie ja eh Sachwalter.“

Dass es eben nicht immer der Fall ist, zeigt der Fall von Ansgar Aspalter und seiner Schwester. Nachdem der vorübergehende Sachwalter eingesetzt wurde, kam es zur Gerichtsverhandlung. Aspalter hat damals ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. In ihm schildert er, wie die Richterin gemeinsam mit dem gerichtlich beeideten Sachverständigen und dem vorläufigen Sachverwalter diskutiert, in welches Pflegeheim die Schwester geschickt werden soll. Auf das Anliegen Aspalters, dass er Sachwalter werden möchte, schlägt die Richterin vor: Der Anwalt solle die Wohnung veräußern, weil die Frau ja ins Pflegeheim kommen solle, und dann könne er sich wieder melden und die Sachwalterschaft beantragen.

Dass das System reformiert gehört, ist auch dem Justizministerium klar. „Im Moment ist Sachwalterschaft ein sehr erfolgreiches Modell, weil alle Behörden nur mehr versuchen, den Sachwalter anzusprechen. Wir versuchen den Gegentrend: Leicht wird das nicht“, sagt Peter Barth, Leiter der zuständigen Abteilung im Justizministerium und Chef der Arbeitsgruppe Sachwalterschaft. Im Pilotprojket Clearing plus wird seit März 2014 versucht, die Sachwalterschaften zurückzudrängen. Mit Erfolg. Von allen Fällen, heißt es aus dem Verein Vertretungsnetzwerk, brauchten zwei Drittel keinen Sachwalter. Die Betroffenen werden dafür circa drei Monate begleitet, um mit ihnen selbst eine Lösung zu finden und bestehende Strukturen zu aktivieren.

Ein neuer Ansatz

Barth spricht dabei auch von einem Umdenken: „In den Köpfen der Menschen gilt: Wenn jemand alt ist, dann muss man ihn beschützen. Aber das wollen die Leute nicht.“ Von seinen vier Rennrädern, die er derzeit besitzt, hätte er – wenn er besachwaltet wäre – wohl nur mehr eines. In der Praxis gebe es die Tendenz, vorsichtig mit dem Geld zu sein. „Und dann ist man halt sparsamer mit der Lebensführung, als es der Betroffene selbst wäre.“ In Zukunft soll die Sachwalterschaft auf ein Minimum reduziert werden, auch zeitlich begrenzt sein. „Derzeit heißt es: Einmal unter Sachwalterschaft, immer unter Sachwalterschaft. Das müssen wir in den Griff bekommen.“ Fälle, wo jemand bereits im Heim ist und besachwaltet werde, weil er einen neuen Rasierapparat braucht, soll es nicht mehr geben.

Doch dafür braucht es eine wichtige Zutat. Die Erwachsenen-Sozialarbeit. „Sie wurde in den Bundesländern massiv zurückgedrängt“, sagt Barth. Das kritisieren auch Täubel-Weinreich und Prasthofer-Wagner, die ebenfalls in den Arbeitsgruppen im Justizministerium sitzen. Denn was Sozialarbeiter nicht mehr erledigen, fällt auf andere, nicht ausgebildete Personen zurück.

Wenn Anträge zu komplex sind

Auch müssen laut Barth Zugänge erleichtert werden. „Ein Antrag ans Pflegeheim ist so komplex, das schafft ein gesunder Mensch oft nicht.“ Hilft alles nichts, bleibt die Sachwalterschaft als letzter Ausweg. Doch auch hier will man reformieren. Das Entschädigungsrecht soll „auf jeden Fall geprüft werden“, sagt Barth. „Von zehn Sachwalterschaften bekommt der Anwalt bei neun kein Geld, dann gibt es die zehnte, wo Geld da ist. Und da wird das Entschädigungsrecht voll ausgeschöpft. Das kann man natürlich hinterfragen.“ Langfristig möchte Barth auch keine Großkanzleien mehr. Ein erster Gesetzesentwurf wird für Ende 2015 erwartet.

Ansgar Aspalter hätte darauf nicht warten können. Er hat die Volksanwaltschaft informiert und ist beim ORF-Bürgeranwalt aufgetreten. Zwei Tage vor der Ausstrahlung des Beitrags ist er zum Sachwalter seiner Schwester erklärt worden.

>>> Jeder kann ein Verfahren anregen

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Justitia - Goettin der Gerechtigkeit
Rechtspanorama

Wo wirklich kurzer Prozess gemacht wird

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht über die Justiz enorme Unterschiede in der Dauer von Strafverfahren an Bezirksgerichten festgestellt. »Die Presse am Sonntag« hat das schnellste und ein langsames Gericht besucht.
Rechtspanorama

"Kaugummi? – Da ist ein Kübel"

Ein Richter am Bezirksgericht Döbling zelebriert einen Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung auf seine ganz eigene, penible Weise.
Demonstration von Gegnern des Wirtschaftsabkommens
International

Geheim, heikel, wichtig: Das Konglomerat der TTIP-Ängste

Das transatlantische Freihandelsabkommen bietet seit jeher Stoff für zahlreiche Mythen. Die Skepsis in der europäischen Bevölkerung ist groß – besonders unter Österreichern. Ein Abschluss der Gespräche liegt in weiter Ferne.
International

Ähnliche Furcht jenseits des Atlantiks

In den USA sorgt das geplante pazifische Handelsabkommen TPP für Unmut. Mit seinem Schicksal stehen und fallen auch die TTIP-Verhandlungen.
International

„Diffuse Ressentiments“ gegen Schiedsgerichte

Höchst umstritten ist bei den Freihandelsplänen EU-USA der Investorenschutz. Dabei würden Schiedsgerichte eine Rechtsförmigkeit herstellen, die sonst fehlte.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.