Rechtspanorama am Juridicum 40 Jahre Fristenlösung: Was ist damit gelöst

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Das nächste Rechtspanorama am Juridicum findet am 12. Oktober statt.

Vor 40 Jahren ist das Strafgesetzbuch 1975 in Kraft getreten. Seither sind Schwangerschaftsabbrüche bis zum dritten Monat straffrei, in medizinisch begründeten Fällen ist ein Abbruch auch danach und ohne Frist möglich. Über
die rechtliche Einordnung, die ethische Rechtfertigung und die praktischen Auswirkungen dieser Regelung diskutieren Fachleute aus Jus und Medizin.

Diskutierende
Erwin Buchinger, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Christian Fiala, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Ärztlicher Leiter der Gynmed-Ambulanz Wien und Salzburg
Stephanie Merckens, Referentin für Bioethik und Lebensschutz am Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz
Ilse Reiter-Zatloukal, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien
Caroline Walser, Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien

Moderation
Philipp Aichinger, „Die Presse“

Zeit und Ort
Montag, 12. Oktober 2015, 18 Uhr
Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien

Eintritt frei!
Anmeldung bis 10. April 2015 per E-Mail an veranstaltungen@diepresse.com

Eine Veranstaltung der „Presse“ und der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät.


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