Die Parteibasis will ein Mehrheitswahlrecht. Doch welches? Überhaupt ist die Idee intern nicht unumstritten.
Wien. „Da wird es noch Diskussionen geben“, meint ein Insider. 60,5 Prozent stimmten in der Umfrage zwar fürs Mehrheitswahlrecht (ein konkretes Modell wurde nicht abgefragt). Aber noch ist unklar, ob das Mehrheitswahlrecht ins Parteiprogramm kommt. Der Ruf danach soll bei der Basis nämlich lauter sein als bei höheren Amtsträgern.
Andererseits kamen gerade aus der ÖVP oft Anstöße für ein Mehrheitswahlrecht. Schon Josef Pröll wagte einst einen solchen Vorstoß. Auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl will schon länger ein Modell, das die „Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform“ ausgearbeitet hat: 100 Abgeordnete sollen in Einerwahlkreisen (jeder Wahlkreis wählt seinen Abgeordneten direkt) gekürt werden. Weitere 83 über das schon bisher angewandte Verhältniswahlrecht. „Ich bin für große Schritte beim Persönlichkeitswahlrecht und für kleine beim Mehrheitswahlrecht“, sagt Gerstl.
Schließlich gibt es auch andere Modelle: das britische (nur Einerwahlkreise). Oder ein Wahlrecht, bei dem die stärkste Partei die Mandatsmehrheit bekommt. Die ÖVP erklärte in ihrem Fragebogen den Begriff Mehrheitswahlrecht damit, dass „die stimmenstärkste Partei automatisch in der Regierung ist“. Das wäre ungewöhnlich, das Wahlrecht entscheidet in der Regel nur über die Mandate. Klarere Mehrheiten im Parlament sind beim Mehrheitswahlrecht aber leichter möglich. Wenn auch (wie bei Einerwahlkreisen) nicht sicher.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2015)