Verfassungsrechtler Funk kritisiert den Entwurf für ein neues Staatsschutzgesetz. Innenministerin Mikl-Leitner will über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung diskutieren.
Experten üben Kritik an dem Entwurf für ein neues Staatsschutzgesetz, den VP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in Begutachtung geschickt hat. Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk bezeichnete am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" den Einsatz von Vertrauensleuten, die in verdächtige Organisationen eingeschleust werden sollen, als "besonders brisant".
Es stelle sich die Frage, wer hafte, wenn gegen Belohnung falsche Spuren gelegt würden. Und: "Wer schützt die Vertrauenspersonen-Evidenz davor, dass sie gehackt wird?" In der Praxis sei es außerdem schwer vorstellbar, dass V-Leute keine Straftaten begehen, andernfalls könne der Einsatz kaum erfolgreich sein. Gegenüber der "Presse" hatte Funk zuvor bereits von einer "Quadratur des Kreises" gesprochen.
Sicherheitsforscher Reinhard Kreissl kritisierte den Plan, Ermittlungsergebnisse künftig länger zu speichern. Der Wunsch, immer mehr Daten zu haben und diese immer länger zu speichern, gehe am Problem vorbei - "das eigentliche Problem ist, dass die oft in Daten ertrinken und gar nicht wissen, was sie damit anfangen sollen." Besser wäre es seiner Ansicht nach, das interne Informations- und Datenmanagement zu verbessern.
Mikl-Leitner will über Vorratsdatenspeicherung diskutieren
Mikl-Leitner hat am Dienstagabend angeregt, über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu sprechen. Es wäre "klug, wenn wir hier in Österreich diese Diskussion starten würden", sagte sie in der "ZiB 2". Für die Ermittlungsarbeit würde dies "Vorteile" bringen, "weil es darum geht, Spuren zu sichern".
Auf EU-Ebene, wo der EuGH die ursprüngliche Richtlinie aufgehoben hatte, werde das Thema derzeit "auf die lange Bank" geschoben. Mit Verweis auf Deutschland, wo wiederholt ein nationaler Alleingang überlegt wurde, fände sie es aber angebracht, über eine österreichische Lösung nachzudenken.
Mit dem Entwurf für das Staatsschutzgesetz habe dies nicht direkt zu tun, betonte die Innenministerin, die Vorratsdatenspeicherung sei schließlich im Telekommunikationsrecht zuhause. "Aber ich gebe zu, dass eine Vorratsdatenspeicherung natürlich für die Ermittlungsarbeit Vorteile bringt."
(Red./APA)