Misshandlungsvorwurf: Polizist muss vor Gericht

Landesgerichts Steyr
Landesgerichts Steyr(c) APA/HANNES MARKOVSKY (HANNES MARKOVSKY)
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Der Beamte soll im vergangenen Jahr einen betrunkenen 19-Jährigen verprügelt haben. Der Fußgänger erlitt dabei Quetschwunden, Prellungen sowie eine Gehirnerschütterung.

Wien. Ein 46-jähriger oberösterreichischer Polizeibeamter muss sich am 8.April vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Ihm wird laut Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft, Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Beweismittelunterdrückung vorgeworfen. Das bestätigt auch Alexander Wojakow, Behördensprecher des Landesgerichts Steyr, wie die Zeitung „Kurier“ in ihrer Mittwochausgabe berichtet. Aber auch sein mutmaßliches Opfer, ein 19-jähriger Mann, muss vor den Richter – und zwar wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Zu Boden gerissen und getreten

Gegenstand der Verhandlung wird ein Einsatz am 25. Juni des vergangenen Jahres sein: Der Polizist in Zivil soll damals einen stark betrunkenen Fußgänger auf offener Straße angehalten und verprügelt haben. Ihm wird nun vorgeworfen, den 19-Jährigen brutal zu Boden gerissen und gegen den Kopf getreten zu haben. Als ein Zeuge ihn dabei filmte und das Kennzeichen seines Wagen fotografierte, soll der „durchtrainierte und tätowierte Rambo“, wie ihn der Zeuge beschrieb, diesem unter Androhung der sonstigen Festnahme das Handy abgenommen und sämtliche Aufnahmen gelöscht haben. Erst zu diesem Zeitpunkt habe sich der 46-Jährige als Zivilpolizist zu erkennen gegeben.

Der 19-Jährige erlitt bei dem Vorfall Rissquetschwunden, Prellungen sowie eine Gehirnerschütterung und war anschließend mehrere Wochen lang in psychologischer Betreuung.

Beamter streitet Vorwürfe ab

Der Polizist selbst bestreitet die Vorwürfe. Er sagt, der Fußgänger sei mitten auf der Fahrbahn spaziert, habe den Außenspiegel seines Wagens beschädigt und sei auch noch auf ihn losgegangen. Bei dem Versuch, den Betrunkenen zu bändigen, sei dieser „leicht verletzt“ worden, heißt es. Das Video habe der Beamte ebenfalls nicht gelöscht. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2015)

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