Nach Verwirrung stellt die Ministerin klar: Die Länge der vorwissenschaftlichen Arbeit ist kein K.O.-Kriterium.
Es ist einer der zahlreichen Punkte, die vor der Zentralmatura für Verwirrung gesorgt hatten: die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) – oder genauer gesagt deren Länge. Einige Schüler sollen Schwierigkeiten gehabt haben, weil nicht klar gewesen sei, inwiefern die Fußnoten zu den mindestens 40.000 (und höchstens 60.000) Zeichen zählen, die die Arbeit – der erste von drei Teilen der Zentralmatura – umfassen soll.
In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung stellt Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nun klar: Alles nicht so streng. Letztlich sei die Frage, ob und in welchem Ausmaß Fußnoten in die Zeichenzahl einbezogen werden, durch den Lehrer zu entscheiden. Unter- und Überschreitungen der vorgegebenen Länge seien kein K.O.-Kriterium. Man überlege auch eine Überarbeitung der Prüfungsordnung, was die Zeichenzahl angehe.
Kritik an konkretem Fall
Der grüne Bildungssprecher Harald Walser hatte die Verwirrung um die Berechnung der Zeichenzahl bei der VWA, die Schüler nach den Semesterferien abgeben mussten, zum Thema gemacht. Er verweist in seiner parlamentarischen Anfrage auf das Mail eines Maturanten, wonach Schülern zwei Wochen vor Abgabefrist ihrer Arbeit mitgeteilt worden sei, „dass sie nun weitere 8000 Zeichen einarbeiten müssen“, weil Fußnoten nicht mehr mitgezählt würden.
Zu dem konkreten Fall heißt es aus dem Bildungsressort: Eine Arbeit, die zu einem Fünftel aus Quellenangaben von Form von Fußnoten bestehe, könne aus sicht des Ressorts „kaum den Anforderungen einer vorwissenschaftlichen Arbeit gerecht werden und sollte daher mit entsprechender Betreuung bereits in der Anfangsphase geändert werden, zumal es sich hier nicht um ein quantitatives, sondern vielmehr um ein qualitatives Thema handeln dürfte“.
Walser freut sich jedenfalls über die Klarstellung: Eine Lösung im Sinne der Schülerinnen und Schüler sei nun garantiert. „Ob die Länge der Arbeit ausreichend und korrekt ist, bleibt den Lehrkräften überlassen. Das ist ein wichtiger Schritt gegen überbordende Bürokratie und gibt den Lehrkräften jene Kompetenz zurück, die ihnen gebührt.“ Er fordert nun aber noch einen früheren Abgabetermin: Zur Jahresmitte seien Maturanten mit der Maturavorbereitung „voll gefordert“.
Perestroika bis Kryptologie
Wer heuer maturiert, musste seine vorwissenschaftliche Arbeit schon abgeben und teils bereits präsentieren. Die VWA ist keinem bestimmten Fach zugeordnet – am Wiener Theresianum etwa reichten die Themen von der russischen Jugend während der Perestroika über psychische Veränderungen von Häftlingen in Konzentrationslagern und Zusatzstoffe in der Lebensmittelverarbeitung bis zu Kryptologie.
Die neue Matura ist heuer erstmals an allen AHS verpflichtend und besteht neben der VWA aus drei oder vier schriftlichen Klausuren, die in den meisten Fächern zentral vorgegeben werden (Zentralmatura), sowie zwei oder drei mündlichen Prüfungen. Diese drei Säulen werden unabhängig voneinander abgelegt. Die schriftlichen Klausuren starten in gut einem Monat, am 5. Mai.
(red.)