Wien: 16-jähriger Syrien-Heimkehrer bleibt in U-Haft

Archivbild: Der Jugendliche wurd einzwischen von der Krankenabteilung in die
Archivbild: Der Jugendliche wurd einzwischen von der Krankenabteilung in die "normale" Jugendabteilung verlegt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Ein aus Syrien zurückgekehrter 16-Jähriger bleibt in der Justizanstalt Josefstadt, während eine Gutachterin Traumatisierung und Radikalisierung untersucht.

Das Wiener Straflandesgericht hat am Freitag die Untersuchungshaft über einen 16-jährigen, angeblich geläuterten Islamisten verlängert. Der Jugendliche ist Mitte März unter abenteuerlichen Umständen von der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zurückgekehrt. "Die Haftgründe Tatbegehungs- und Fluchtgefahr bleiben aufrecht", teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.

Zugleich wurde vorläufige Bewährungshilfe angeordnet. Bis zum nächsten Haftprüfungstermin am 4. Mai soll so das persönliche Umfeld des Burschen näher beleuchtet werden. Außerdem wurde ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, berichtet Verteidiger Werner Tomanek, der Rechtsbeistand des Burschen. Die Expertise soll "beurteilen, ob bei dem Jugendlichen durch das Erlebte eine Traumatisierung und allfällige psychische Folgeschäden vorliegen", sagt der Jurist. Die Justiz will auch abklären lassen, inwieweit bei dem 16-Jährigen noch eine Radikalisierung vorhanden ist und ob vom ihn grundsätzlich eine Gefahr ausgeht.

Als Rettungsfahrer eingesetzt

Der Lehrling war im vergangenen August ins syrische Bürgerkriegsgebiet aufgebrochen und hatte sich dem bewaffneten Jihad angeschlossen. Bei der Schlacht um die nordsyrische Stadt Kobane wurde er seiner Aussage zufolge von der IS als Rettungsfahrer eingesetzt. Nicht zuletzt unter dem Eindruck von lebensgefährlichen Verletzungen, die er bei einem Bombenangriff auf Raqqa erlitt, entschloss sich der Bursch zur Rückkehr nach Wien, wo im Oktober ein internationaler Haftbefehl erlassen worden war. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den Burschen unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Ausbildung für terroristische Zwecke und Aufforderung zu terroristischen Straftaten.

In der Justizanstalt Wien-Josefstadt wurde der Minderjährige mittlerweile von der Krankenabteilung auf die "normale" Jugendabteilung verlegt. Dem Vernehmen nach soll es mit ihm keine Schwierigkeiten geben.

(APA)

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