Im Süden tickt die Bankenbombe

BELGIUM EU COMMISSION TAX INVESTIGATION
BELGIUM EU COMMISSION TAX INVESTIGATION(c) APA/EPA/OLIVIER HOSLET (OLIVIER HOSLET)
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In den Euroländern Südeuropas helfen die Regierungen den Banken durch Sonderregeln, die Kernkapitalquote hoch zu halten. Brüssel wittert dahinter illegale Staatshilfen.

Wien. Was „aktive latente Steuern“ sind, weiß jeder Bilanzbuchhalter – aber es zählt nicht unbedingt zur Allgemeinbildung. Noch viel weniger Menschen ist bisher der englische Ausdruck dafür bekannt: „deferred tax assets“. Doch bald könnten diese DTA in aller Munde sein. Denn die Regierungen von Italien, Spanien, Portugal und Griechenland haben im Vorjahr eine etwas fragwürdige Form davon eingeführt, um ihre Banken vor den strengen Kapitalerfordernissen nach Basel III zu schützen.

Das ist nicht nur den Bankenaufsehern in Frankfurt ein Dorn im Auge. Es ruft auch die Wettbewerbshüter in Brüssel auf den Plan: Ein Expertenteam sammelt Material für eine formelle Untersuchung, berichtet die „Financial Times“. Es geht – angesichts der immer noch dünnen Eigenkapitaldecken – um viel Geld: über 40 Milliarden Euro, laut EZB-Daten vom Herbst. Müssten die Regierungen ihre Unterstützung zurückziehen, schreibt die FT, würden die Kapitalpuffer vieler Banken „dramatisch geschwächt“, was zu einem „neuen Schock“ im europäischen Finanzsystem führen könnte. Besonders stark betroffen wäre – wieder einmal – Griechenland: Zwischen 30 und 40 Prozent des harten Kernkapitals der griechischen Banken sollen aus solchen umstrittenen DTA bestehen.

Verlustvorträge als Forderung

Worum geht es? Latente Steuern setzt man in der Bilanz an, wenn Posten in Handels- und Steuerrecht vorübergehend unterschiedlich bewertet sind. Entsteht dadurch künftig eine Steuerlast, muss sie auf der Passivseite stehen; ein künftiger Steuervorteil darf aktiviert werden. Dazu zählen auch Verlustvorträge: Wenn eine Firma rote Zahlen schreibt, kann sie diese ja später steuerlich mit Gewinnen aufrechnen. Doch die internationalen Regeln der Rechnungslegung machen eine Einschränkung: Es muss wahrscheinlich sein, dass es bald wieder zu Gewinnen kommt.

Noch skeptischer sind die Regulierer der Banken: Es ist ja nie gesichert, ob ein Institut jemals wieder Profite macht. Nach BaselIII sollen nur mehr solche Vermögensgegenstände zum harten Kernkapital zählen, die im Fall einer Abwicklung auch sicher verwertbar sind. Für diese Aktiva gilt das nicht. Allerdings erlaubt die Europäische Bankenaufsicht eine weiche Landung bis 2018: Schrittweise wird ein immer kleinerer Teil eingerechnet. Da die Übergangsfrist erst im Vorjahr begann, wirkte sich die Regel für den Stresstest im Oktober noch kaum aus.

Doch die Südländer wollen ihre „tax assets“ auf Dauer retten. Es geht um viel Geld: Vor allem spanische Banken häuften in den Krisenjahren hohe Verluste an. Also haben die Regierungen den Instituten ab 2014 erlaubt, die Bilanzposten in direkte Forderungen an das Finanzamt umzuwandeln – als wären sie eine fixe, noch nicht überwiesene Steuergutschrift. Damit zählen sie auch nach Basel III zum harten Kernkapital. Denn geht eine Bank pleite, können sich die Gläubiger an den Staat wenden, als hätte dieser für die Bank gebürgt.

Das kann der Aufsicht nicht recht sein. Nicht nur, weil die Eurosüdländer ihre Regeln umgehen. Sie verstärken auch aufs Neue die fatale Verflechtung zwischen Banken und Staat – jenen Teufelskreis der Staatsschuldenkrise, der künftig vermieden werden soll.

Brüssel geht es freilich um etwas anderes: Solange ein Steuervorteil oder eine Bilanzregel allen Branchen zugutekommt, sind sie im Prinzip kein Problem. Wenn jedoch nur ein einzelner Sektor profitiert, wie hier vermutlich die Banken, sehen das die Wettbewerbshüter als unfaire Subventionierung durch den Staat – als eine Hilfe, die den freien Wettbewerb verzerrt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2015)

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