Die Richter sehen den Entwurf von Minister Brandstetter für ein neues Weisungsrecht über die Staatsanwälte als einen ersten Schritt, wollen aber mehr.
Wien. Der Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter für ein neues Weisungsrecht über die Staatsanwälte sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“. Das sagt der Vorsitzende der Richtervereinigung, Werner Zinkl. Er hätte sich aber volle Weisungsfreiheit der Ankläger vom Minister gewünscht.
Der Entwurf sieht vor, dass ein Weisenrat aus drei Experten gesetzlich verankert wird. Dieser soll in allen Fällen über Weisungen entscheiden. Der Minister hat aber das letzte Wort. Der Weisenrat kann – muss aber nicht – seine vom Minister abweichende Meinung veröffentlichen („Die Presse“ berichtete am Mittwoch). Den Vorsitz im Weisenrat hat der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof. Die beiden anderen Weisen müssen langgediente Strafrechtsexperten sein. Zinkl hätte es lieber, wenn alle drei Weisen aus der Generalprokuratur kommen müssen.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sieht ein „akzeptables Modell“. Er würde sich aber einen Bundesstaatsanwalt an der Spitze wünschen. Brandstetter hingegen meint, dass ein solcher nur eine Verlagerung des Problems an eine andere Stelle wäre. Für Albert Steinhauser (Grüne) ist Brandstetter gegenüber „den Beharrungskräften eingeknickt“. Die ÖVP wolle die Macht über die Staatsanwaltschaft behalten, glaubt Steinhauser. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.04.2015)