Fußball, Skateboard, Trampolin: Wie laut dürfen Kinder sein?

Rechtsfrage: Können Nachbarn Kinderlärm verbieten?

Während in Deutschland Geräuscheinwirkungen, die in Kindertageseinrichtungen und auf Kinder- oder Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, von den „schädlichen Umwelteinwirkungen“ explizit ausgenommen sind, fällt Kinderlärm in Österreich
unter den Begriff der "Lärmimmissionen". Sie dürfen das übliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Benutzung eines Grundstückes nicht wesentlich beeinträchtigen.

Typischer Lärm, den Kinder beim Spielen machen, muss aber von den Nachbarn akzeptiert werden. Die normalen Geräusche von spielenden Kindern sind jedem zumutbar, und Nachbarn müssen sich damit abfinden. Kinder dürfen also Fussball spielen, Skateboarden, Bobbycar Fahren oder Trampolin springen, selbst wenn sie dabei lachen, singen oder auch einmal schreien. 

Nach der Rechtsprechung des OGH ist es im großstädtischen Siedlungsgebiet als ortsüblich anzusehen, dass sich Kindergärten, Schulen, etc. in Häuser einmieten, in welchen sich auch andere Hausparteien befinden -  Lärm, der von solchen Stätten typischerweise ausgeht, ist zu tolerieren. 

„Ungebührlich“ ist aber zB der Lärm während der Ruhezeiten in der Nacht oder wenn der Lärmpegel außergewöhnlich hoch ist (zB über längere Zeit mit einer Metallstange auf eine Tonne schlagen). Dann könnten die Nachbarn auch die Polizei rufen, und eine Verwaltungsstrafe wäre möglich. Jeder,
der sich durch lärmende Kinder beeinträchtigt fühlt, kann auch mit einer Unterlassungsklage dagegen
vorgehen.

Der Oberste Gerichtshof hat zuletzt entschieden, dass keine verkehrsübliche Nutzung einer Wohnung mehr gegeben sei, wenn ganztägig eklatanter Lärm (Getrampel) in der Wohnung erregt wird.

Dr. Thomas Boller, LL.M., Rechtsanwalt in Wien
für Immobilienrecht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

Kinder und Jugendanwaltschaft

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