Facebook-Prozess: Noch keine Entscheidung über Zuständigkeit

Austrian data activist Schrems takes a picture before the start of his trial against Facebook outside a courtroom in Vienna
Max Schrems(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Am ersten Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook sollte geklärt werden, ob die Klage am Landesgericht für Zivilrechtssachen überhaupt zulässig ist. Eine Entscheidung dazu ist erst in einigen Wochen zu erwarten.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat nach dem ersten Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook am Donnerstag den Prozess geschlossen. Das Social-Media-Unternehmen hat nun eine Frist von drei Wochen, um Übersetzungen von eingereichten Dokumenten der klagenden Partei vorzulegen. Diese hat wiederum solange Zeit, um dann darauf zu reagieren. Das Urteil ergeht danach schriftlich.

Der Prozess hatte unter regem Zuschauerinteresse am Donnerstag begonnen. Dabei ging es nicht um eine inhaltliche Ausseinandersetzung, sondern nur darum, die Zuständigkeit des Gerichts sowie die Zulässigkeit der Klage zu klären.

Die Rechtsvertreter von Facebook bestreiten beides und werfen dem Wiener Studenten Max Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. "Er lebt dafür, aber nicht davon", konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.

Facebook fürchtet unterschiedliche Urteile

Weiters bemängelt Facebook, dass ohnehin ein Verfahren vor der irischen Datenschutzkommission, dem europäischen Firmensitz des Unternehmens, anhängig wäre und die Gefahr bestünde, dass es zu zwei unterschiedlichen Urteilen kommen könnte.

Eine Sammelklage nach US-Vorbild könnte zudem in Kalifornien, am Sitz der Facebook-Zentrale eingebracht werden, aber nicht am Wohnsitz des Klägers. Das Privileg, dass Verbraucher an ihrem eigenen Wohnsitz ihre Ansprüche geltend machen können, sei nicht übertragbar, argumentieren die Juristen des sozialen Netzwerks.

Die Sammelklage, an der sich mehr als 25.000 Facebook-Nutzer beteiligt haben, war bereits im Sommer des Vorjahres eingebracht worden, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung. (apa)


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