2540 Hinweise von heimischen Whistleblowern

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Seit zwei Jahren gibt es die Möglichkeit, mit der Staatsanwaltschaft anonym Kontakt aufzunehmen.

Wien. „Korruption geschieht meist hinter verschlossenen Türen. Wir bieten Informanten eine sichere Plattform, um diese Missstände ans Licht zu bringen.“ Mit diesen Worten erklärte Justizminister Wolfgang Brandstetter am Freitag, dass die vor zwei Jahren eingeführte Whistleblower-Homepage, die bisher als Probebetrieb geführt wurde, künftig im Gesetz verankert und somit eine permanente Einrichtung werden solle. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2016.

Mitwisser von Korruption können über das Online-Portal Hinweise geben und ein anonymes Postfach einrichten. Im Gegensatz zu einer anonymen Anzeige können die Ermittler hier aber Hinweisgeber für weitere Fragen direkt kontaktieren. Ein Angebot, das seit der Einrichtung der Plattform am 20. März 2013 gern genutzt wurde: Laut Angaben des Justizministeriums gingen seither 2540 Meldungen ein.

93 Prozent sinnvolle Infos

Der Großteil der eingebrachten Informationen war für die Behörden auch von Bedeutung. Nur sieben Prozent davon seien „substratlos“ gewesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) startete auf Basis dieser Hinweise über 350 Ermittlungsverfahren und erhielt in über 30 Fällen zusätzliche Hinweise zu laufenden Verfahren.

Die Whistleblower-Homepage trug aber auch zur Aufklärung anderer Straftaten bei: So hat die WKStA rund 27 Prozent der Hinweise an andere Staatsanwaltschaften und rund 33 Prozent an die heimischen Finanzbehörden weitergeleitet, da diese Fälle in deren Zuständigkeit fallen. (APA)

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2015)

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