Rauchverbot in Lokalen kommt – im Jahr 2018

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Die Lokalbesitzer haben drei Jahre Zeit, um den Rauch zu verbannen. Das ist ihnen nicht genug. Sie prüfen eine Verfassungsklage.

Wien. Seit mehr als einem Jahrzehnt hat der Nichtraucherschutz in der Gastronomie für politische Diskussionen gesorgt. Seit gestern, Freitag, ist es fix: Das generelle Rauchverbot in Lokalen tritt mit Mai 2018 in Kraft.

1 Warum kommt das Rauchverbot nicht sofort, sondern erst ab Mai 2018?

Die lange Übergangsfrist ist als Zugeständnis an die Gastronomie zu verstehen. Die Regierung wollte die Gastwirte, die erst wegen des Gesetzes aus dem Jahr 2009 Umbauarbeiten vorgenommen haben, um separate Bereiche für Raucher und Nichtraucher einzurichten, nicht noch mehr vergrämen. Die ÖVP dürfte an einer unternehmerfreundlichen Regelung besonderes Interesse gehabt haben. Immerhin ist das Verhältnis zwischen der Partei und den Gastronomen derzeit ein angespanntes. Zuerst sorgte die Allergenverordnung, die im Dezember in Kraft getreten ist, für Verärgerung, dann die zur Gegenfinanzierung der Steuerreform vorgesehene Einführung der Registrierkassenpflicht sowie die höhere Grunderwerbsteuer. Ein späteres Inkrafttreten des Rauchverbots sowie eine finanzielle Abgeltung sollte die Gastwirte besänftigen.

2 Wie hoch ist die finanzielle Entschädigung, die die Gastronomiebetriebe bekommen?

Betriebe, die bereits freiwillig vor 1. Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, bekommen eine sogenannte Nichtraucherschutzprämie in der Höhe von zehn Prozent des Restbuchwerts. Dafür werden die Aufwendungen herangezogen, die für die Herstellung eines abgetrennten Raucherraums getätigt und noch nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Die Nichtraucherschutzprämie wird bei der Veranlagung gutgeschrieben. Zudem können die Gastwirte ihre Investitionen, wenn kein Nutzen mehr dafür vorhanden ist, weiterhin vorzeitig abschreiben. Den Staat kosten diese Entschädigungen zwischen fünf und zwanzig Millionen Euro.

3 Sind die Gastronomen mit der nun getroffenen Regelung zufrieden?

Nein. Absolut nicht. „Wir pochen auf Vertrauensschutz und Rechtssicherheit und werden überprüfen, inwieweit eine Verfassungsgerichtsklage Aussicht auf Erfolg hat“, sagt Helmut Hinterleitner, Fachverbandsobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer. Die Lokalbesitzer hätten damals 90 bis 100 Millionen Euro in die Umbauten investiert. Mit der nun vorgesehenen „leichten Abschreibungsmodalität“, die Entschädigungen zwischen fünf bis zwanzig Millionen Euro vorsehe, sei es „nicht getan“.

4 Wo darf im Mai 2018 noch geraucht werden und wo nicht?

Das Rauchen wird nicht nur in Lokalen, sondern auch in Mehrzweckhallen, Vereinslokalen und auf Zeltfesten verboten. Einzige Ausnahme sind Hotels, die eigene Raucherlounges für ihre Gäste einrichten dürfen. Allerdings darf es dort dann kein Service geben, Speisen und Getränke dürfen außerdem nicht mitgenommen werden. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) denkt schon die nächste Verschärfung an: Sie wünscht sich ein Rauchverbot im Auto, wenn kleine Kinder mitfahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2015)

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