Social Media

Facebook scheint unangreifbar. Und nutzt jeden juristischen Trick, um sich seiner Verantwortung zu entziehen.

David gegen Goliath? Wir wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist. Zumindest in der Bibel. Seither sind einige Jahrtausende vergangen, aber auch in der komplexen Welt von heute hat das Gleichnis vom beherzten Einzelkämpfer, der einen Koloss ins Wanken bringt, nicht an Signalwirkung verloren.

Auftritt: Max Schrems. Seit Donnerstag steht der junge Salzburger Jurist im Saal 8 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien, um die bislang größte europäische Datenschutz-Sammelklage zu verhandeln. Der Gegner scheint übermächtig: Facebook. Seine Anwälte meinen gleich zum Auftakt, das wäre der falsche Ort für ein Gerichtsverfahren, der Kläger quasi nur ein geschäftstüchtiger Querulant und die Sache überhaupt ein schlechter Witz. Nun: Es ist immer wieder bestürzend zu erleben, wie die Erörterung einer „res publica“, einer öffentliche Angelegenheit, mittels juristischer und bürokratischer Spitzfindigkeiten hintangehalten wird. Egal, ob es sich um den U-Ausschuss zur Hypo-Alpe-Adria oder die Geschäftsprinzipien eines US-Konzerns handelt. Insofern sollten wir Max Schrems dankbar sein, dass er sich das – stellvertretend für viele Datenschutz-Aktivisten weltweit – antut. Hier ist nicht der Platz für Details, aber es geht um einiges. Grundsätzliches. Heikles. Zukunftsweisendes.

Ich frage mich ja seit Jahr und Tag: Warum kopiert man das Faszinosum Facebook, sprich: seine Funktionalität, nicht ungeniert und möglichst weitgehend? Und schafft neue soziale Netzwerke – reduziert um ihre schlimmsten kommerziellen Widrigkeiten, mit Betonung der gesellschaftlichen Gesamtverantwortung? Also quasi ein öffentlich-rechtliches Modell, das natürlich auch Geld verdienen darf und soll. Man komme mir jetzt nicht mit Hinweisen auf das De-facto-Monopol und die weltumspannende Rolle von Facebook: Der Großteil unserer Unterhaltungen könnte auch in einer Bassena nebenan stattfinden. Das wäre doch auch mal eine interessante Ausgangsposition vor Gericht: Wie weit reicht hier das Urheberrecht? Und worauf bezieht es sich: auf Programmcodes, gestalterische Details oder auf grundlegende Muster menschlicher Kommunikation? Die absehbare Causa „Facebook versus Planet Earth“ könnte noch spannend werden. Einstweilen warten wir ab, wie sich Max Schrems schlägt. Und halten ihm alle Daumen.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2015)

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