Korruption: Justiz will Schutz für Kronzeugen und "Verpfeifer"

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Die neue Korruptions-Behörde will besondere Regelungen für Kronzeugen und "Whistleblower", also anonyme Zeugen. Die könnten bald Realität sein, sagt Justizministerin Bandion-Ortner.

Das Korruptionsstrafrecht soll noch in diesem Jahr reformiert werden, die dafür zuständige Sonderstaatsanwaltschaft liebäugelt mit neuen Ermittlungsmethoden und einer eigenen Regelung zum Schutz von Kronzeugen und "Whistleblowern" (übersetzt: "Verpfeifer"), also anonyme Zeugen. Als Vorbild dient einerseits das Wettbewerbsrecht, mit dem Kartellbeteiligte seit rund drei Jahren als Kronzeugen geschützt werden können, und andererseits eine "Whistleblower"-Regelung im deutschen Bundesland Niedersachsen, wo anonyme Zeugen Hinweise online abgeben können. Die dort erlangten Erfahrungen wolle man für die Korruptionsverfolgung nutzen, erklärte Walter Geyer, Leiter der Korruptions-Staatsanwaltschaft.

Korruption verursache Schätzungen zufolge 24 Milliarden Euro Schaden pro Jahr, demgegenüber gebe es so gut wie keine Verurteilungen, betonte Geyer. Es stelle sich daher die Frage, wie man das Schweigen über Korruption aushebeln könne.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hielt sich bedeckt. Ob ein spezieller Umgang mit Kronzeugen und "Whistleblowern" beim Kampf gegen Korruption hilfreich sei, werde sich zeigen, betonte die Ressortchefin. Die Arbeit an der Novelle des Korruptionsgesetz sei in vollem Gange. "Ich nehme an, wir werden bis Sommer eine Regelung am Tisch haben", so die Ministerin.

Kronzeugen knacken Kartelle

Im Wettbewerbsrecht wurde der Möglichkeit, Kronzeugen vor Strafen zu schützen, von Bundeskartellanwalt Alfred Mair und Thomas Hölzl von der Bundeswettbewerbsbehörde jedenfalls ein positives Zeugnis ausgestellt: Gut funktionierende Kartelle seien von außen ohne diese Bestimmung gar nicht zu knacken, betonte Mair. Da Absprachen im Geheimen getroffen würden, käme die Behörde sonst kaum zu Informationen, Beweisen oder Rechtfertigungsmitteln für Hausdurchsuchungen oder Ähnliches, ergänzte Hölzl. Eine Aufklärung oder Verurteilungen habe es vor der Kronzeugenregelung im Kartellrecht gut wie nicht gegeben.

Durch die Bestimmung sei ein Klima der ständigen Angst erzeugt worden, da jeder Beteiligte fürchte, sein Komplize könne sich absondern und auspacken, betonte Hölzl. Laut Mair sind die meisten europäischen Kartelldelikte Kronzeugenfälle.

Hohe Geldstrafen als Abschreckung

Seit der Einführung des neuen Wettbewerbsrecht mit Jänner 2006 gab es laut Hölzl 15 Kronzeugenanfragen, dabei handle es sich großteils um grenzüberschreitende Fälle. Teilweise sei die Aufdeckung von Kartellen dabei auch von Österreich ausgegangen, Details wollte die Bundeswettbewerbsbehörde nicht nennen. Bei laufenden inländischen Fällen erwähnte Hölzl ein Industriechemiekartell in Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland sowie ein Verfahren gegen ein Druckchemiekartell. Der wohl bekannteste Fall: Der Schuldspruch von 75 Millionen Euro Strafe gegen ein Aufzugskartell mit mehrere Unternehmen im Jahr 2007.

Hohe Geldstrafen seien eine wichtiges Mittel zur Abschreckung. Als Spannungsfeld bezeichnete Hölzl diesbezüglich Schadenersatzforderungen nach dem Zivilrecht, zum Beispiel von geschädigten Kunden. Diese würden teilweise ein Vielfaches von den behördlichen Geldbußen ausmachen.

(APA)

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