Niedersachsen schützt seine "Whistleblower"

Im deutschen Bundesland können Hinweise auf Korruption auf einer Homepage anonym an die Behörden geschickt werden.

Im deutschen Bundesland Niedersachsen gibt es zur Korruptionsbekämpfung seit Ende 2003 ein Hinweisgebersystem, dass anonyme Zeugen - sogenannte "Whistleblower" - schützt. 15 Verurteilungen, zehn Einigungen inklusive finanzieller Zahlungen und 70 noch nicht abgeschlossen Verfahren sind laut Wolfgang Lindner vom zuständigen Landeskriminalamt das bisherige Zwischenergebnis der Maßnahme. Eine Evaluierung sowie die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) habe dem Internetmeldesystem ein gutes Zeugnis zu Beschaffung von Korruptionshinweisen ausgestellt, hieß es bei der Tagung in Wien zum Thema "Kronzeugenregelung und Whistleblowing".

"Business Keeper Monitoring System" (BKMS) nennt sich das webbasiertes Hinweisgebersystem in Niedersachsen, bei dem in einem anonymen Webfenster Beobachtungen von Korruption - in der Arbeit, bei Vorgesetzten oder Kollegen - direkt an die Behörde gemeldet werden können. Beschuldigte und Zeugen können angegeben, Beweismaterial im Anhang beigefügt werden, erklärte Lindner. Ein Postfach ohne jeglichen Personenbezug ermöglicht einen anonymisierte Kontakt und Kommunikation mit der Behörde.

"95 Prozent der korruptiven Sachverhalte kommen nicht ans Tageslicht", betonte Lindner. Vor dem BKMS habe man keinen einzigen Hinweis auf Korruption erhalten, seit der Einführung seien bei 52.136 Zugriffen auf das System 1.788 Meldungen eingelangt - 1.065 davon konnten weiterverfolgt werden (Stand 1. April 2009). Wiederum 462 davon mündeten in gerichtlichen Verfahren, von denen 365 eingestellt wurden. Zusätzlich gibt es derzeit noch 257 Akten, die von der Polizei bearbeitet werden. Die Verurteilungsquote bis 31. Dezember 2005 belaufe sich auf 9,0 Prozent.

Ein BKMS-Internetprotokoll sehe ähnlich aus wie eine schriftliche Befragung, so Lindner. Der Zugang erfolge direkt über einen zertifizierten Server, der nichts speichere außer die Angaben sowie deren Eingangszeitpunkt. Bei einer Untersuchung habe sich herausgestellt, dass der Großteil der "Whistleblower" Beobachtungen aufgrund des eigenen Gerechtigkeitsempfindens melde, auch Wut und Angst um den eigenen Arbeitsplatz spielten eine Rolle.

Vor Gericht komme BKMS-Hinweisen nur ein sehr geringer Beweis zu, betonte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer von der deutschen Generalstaatsanwaltschaft Celle. Die Anonymität sei beispielsweise ein Problem beim Hinterfragen der Glaubwürdigkeit. Durch das Meldesystem für anonyme Hinweise komme es jedenfalls nicht zur Abnahme offener, personalisierter Zeugenangaben zu Straftaten.

(APA)

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