Korruption: Ruf nach mehr Schutz für Informanten

(c) AP (Brennan Linsley)
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Korruptions-Bekämpfer treten für eine Kronzeugen-Regelung und ein anonymes Hinweis-System ein. Letzteres stößt aber auch auf Kritik.

WIEN. Herr A bemerkt, dass sich Kollege B für bestimmte Tätigkeiten am Arbeitsplatz schmieren lässt. A überlegt, einfach zur Polizei zu gehen und eine Anzeige wegen Korruption zu machen. Lässt es aber dann bleiben. An dem Punkt setzt das Landeskriminalamt (LKA) im deutschen Niedersachsen – international viel beachtet – ein anonymes elektronisches System ein, um Hinweisgeber (Whistleblower) zu gewinnen.

Dieses Business Keeper Monitoring System (BKMS) wurde am Donnerstag vom Leiter der Zentralstelle Korruption des LKA Niedersachsen, Wolfgang Lindner, bei einer Tagung der österreichischen Korruptionsbekämpfer erklärt. Mit Erfolg: Auch der Sprecher der in Wien ansässigen Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA), Friedrich Koenig, meldet namens seiner Behörde Interesse an.

Das Besondere am BKMS: Es funktioniert, so versichert das LKA Niedersachsen, völlig anonym. Der Hinweisgeber braucht nur einen PC und kann (zum Beispiel eben auf der Homepage des LKA Niedersachsen, www.lka.niedersachsen.de) – ohne dass die IP-Adresse seines PC gespeichert wird – auf Korruptionsvorwürfe hinweisen. Danach versucht die Behörde mit dem Whistleblower einen elektronischen Dialog zu führen, um mehr über die mutmaßliche Straftat herauszufinden beziehungsweise die Täter vor Gericht zu bringen.

Von Oktober 2003 bis April 2009 wurden so 1065 Sachverhalte gemeldet, 462 Verfahren eingeleitet. Fazit: 365 Fälle (79 Prozent) wurden eingestellt, in 15 Fällen gab es Verurteilungen, zehn Fälle endeten ohne Verurteilung (z. B. mit Geldbußen), 70 Verfahren laufen noch.

Freilich wird Kritik laut, wonach das anonyme System Denunziantentum fördere. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer von der Generalstaatsanwaltschaft Celle (Niedersachsen) bei der Tagung vorsichtig: „Denunziatorische Meldungen können nicht ausgeschlossen werden.“ Allerdings gebe es diese auch bei anderen anonymen Hinweisen. Gerade ein elektronischer Dialog (nicht nur ein singulärer Hinweis), so KStA- Sprecher Koenig, erlaube es, bloße Verleumder aufzudecken.

Kronzeugen als Aufdecker

Indessen zieht die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde eine positive Bilanz zu der seit Anfang 2006 im Wettbewerbsrecht geltenden Kronzeugenregelung. Gut funktionierende Kartelle seien von außen praktisch nicht zu knacken. Daher bewähre es sich, demjenigen Insider, der etwa ein Preiskartell auffliegen lässt, die drohende Geldbuße ersparen zu können. Auf dem Gebiet des Kernstrafrechts – Stichwort Korruption – „fehlt bisher eine vergleichbare Regelung“, bedauert die KStA.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.04.2009)

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