Debatte um geplante Novelle im Strafrecht für Manager.
Wien. „So wie das formuliert ist, ist es nicht nur eine Klarstellung. Da werden die Konturen des Straftatbestandes enger gezogen“, sagt Richard Soyer, Sprecher der Strafverteidiger. Gegenüber der „Presse“ zeigt er sich über den geplanten Entwurf der Koalition zur Untreue erfreut.
Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwälte, sieht die Sache hingegen differenzierter: Er verweist darauf, dass man in der Expertengruppe zur Strafrechtsreform keinen Änderungsbedarf bei der Untreue gesehen habe. Die Staatsanwälte würden momentan prüfen, welche Auswirkungen die Neufassung hat. Die ebenfalls in der Expertengruppe aktive Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf kann mit der nun auf parlamentarischer Ebene vorgeschlagenen Änderung gut leben: „Wenn man meint, dass man etwas ändern muss, dann ist die vorgeschlagene Änderung sinnvoll“, sagt sie.
Die Justizsprecher von SPÖ und ÖVP, Hannes Jarolim und Michaela Steinacker, hatten erklärt, durch die Reform solle die Judikatur des Höchstgerichts ins Gesetz fließen. Man wolle klarstellen, dass Manager, die annehmen durften, zum Wohl der Gesellschaft zu handeln, nie strafbar sind. Zudem soll ein Manager ausdrücklich straffrei sein, wenn der Eigentümer der Handlung des Managers zugestimmt hat. (aich)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2015)