Es gibt Themen, da fällt es schwer, sich zu einer Meinung durchzuringen: eines ist die Impfpflicht.
Angesichts gestiegener Masern-, Mumps- und Röteln-Erkrankungen forderte die Volksanwaltschaft gestern eine „kleine Impfpflicht“ – in Krippen, Kindergärten und Schulen.
Nun ist das Impfen an sich eine Erfolgsgeschichte – aber auch mit Angst verbunden. Dass der abgeschwächte oder tote Erreger doch die Erkrankung auslösen könnte, vor der er eigentlich schützen soll. Auch wenn diese Angst (meist) unbegründet ist – Nebenwirkungen wie Fieber oder eine Schwächung des Immunsystems kommen nicht so selten vor. Und eine Impfung ist fast immer ein invasiver Eingriff. Und diesen gegen den Willen des Betroffenen (oder Erziehungsberechtigten) vorzunehmen ist hochproblematisch.
Dennoch spricht einiges für eine Impfpflicht: Eine Krankheit könnte bei einer 100-prozentigen Durchimpfungsrate gänzlich ausgerottet werden. Und Babys, die noch nicht geimpft werden können, würden geschützt. Denn wenn ich mein Kind nicht impfe, gefährde ich ja nicht nur dieses, sondern auch alle anderen, die es anstecken könnte.
Wobei eine „kleine Impfpflicht“ in Krippen und Kindergärten wiederum die Gefahr birgt, dass Impfgegner ihre Kinder dann einfach nicht dorthin schicken.
Vielleicht sollte man also am besten einmal mit sanftem Zwang beginnen: Und wichtige Impfungen zu einer Verpflichtung im Mutter-Kind-Pass machen. Wer dann nicht impft, bekommt auch kein Kinderbetreuungsgeld.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2015)