Bericht: Schelling lehnt Steueramnestie für Wirte ab

 Geldscheine werden in eine Registrierkasse gelegt
Geldscheine werden in eine Registrierkasse gelegtAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der Finanzminister will bei Steuersündern keine Nachsicht üben. Bei Betriebsübergaben soll der Grunderwerbssteuersatz von 0,5 Prozent gelten.

Bei der Registrierkassenpflicht, die 2016 im Zuge der Steuerreform eingeführt wird, lehnt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) eine Steueramnestie für Wirte ab. Es werde für Steuersünden aus vergangenen Jahren keine Amnestie geben, bestätigte Schelling dem "Kurier" für seine Mittwochsausgabe.

Bei Betriebsübergaben hingegen gebe Schelling nach, so die Zeitung. Hierbei soll demnach generell der ermäßigte Grunderwerbssteuersatz von 0,5 Prozent zur Anwendung kommen anstatt bis zu 3,5 Prozent.

Außerdem sollen Steuerpflichtige laut "Kurier" fünf Jahre Zeit bekommen sollen, die Grunderwerbssteuer auf die geerbte Immobilie abzustottern. Allerdings solle sich dann die Steuerschuld um zehn Prozent erhöhen.

Die Reform der Grunderwerbssteuer - Verkehrswert statt Einheitswert - soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten und nicht rückwirkend.

>> Bericht im "Kurier"

(APA)

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