Das UN-Flüchtlingshochkommissariat appelliert an Österreichs Parlamentarier, noch Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen.
Vor der Behandlung der Asylnovelle im parlamentarischen Innenausschusses am Donnerstag hat das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR an die Parlamentarier appelliert, noch Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen. Besondere Bedenken hat das UNHCR bei dem vorgesehenen Entzug der Grundversorgung für bestimmte Asylsuchende, selbst wenn diese noch im Asylverfahren sind.
So könnte nach einem beschleunigten Asylverfahren die Grundversorgung enden, obwohl das Gericht den Fall noch prüft. Für die Betroffenen sowie deren Familien - einschließlich Kindern - könnte das zu Obdachlosigkeit und völliger Verarmung führen. "Asylsuchende einfach auf die Straße zu setzen ist unmenschlich und keine Lösung", kritisierte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich am Mittwoch in einer Aussendung.
Das UNHCR appelliert außerdem an die Parlamentarier, besonderes Augenmerk auf subsidiär Schutzberechtigte zu legen und ihre Rechte zu stärken. Zudem vermisst das Flüchtlingshochkommissariat im vorliegenden Entwurf eine adäquate Verankerung von Schutz und Unterstützung für besonders Schutzbedürftige wie zum Beispiel unbegleitete minderjährige Asylsuchende.
(APA)