Der 93-jährige Angeklagte ist zur Verhandlung in Lüneburg wegen Gesundheitsproblemen nicht erschienen.
Rund drei Wochen nach dem Beginn ist der Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning am Mittwoch wegen Gesundheitsproblemen des Angeklagten unterbrochen worden.
Der 93-Jährige sei nicht zur Verhandlung erschienen und werde nun zunächst von seinem Hausarzt sowie einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen untersucht, teilte das Landgericht der niedersächsischen Stadt mit.
Der ehemalige Waffen-SS-Angehörige Gröning ist angeklagt, als Mitglied der Verwaltung des Konzentrations- und Vernichtungslagerkomplexes von Auschwitz während des Zweiten Weltkriegs am Holocaust mitgewirkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen vor, weil er im Frühsommer 1944 während der sogenannten Ungarn-Aktion das Geld der getöteten jüdischen Opfer verbucht sowie bei einigen Gelegenheiten deren Gepäck bewacht haben soll. Er wird daher auch "Buchhalter von Auschwitz" genannt.
Gröning hatte zum Prozessauftakt ausführlich zu seiner Zeit in Auschwitz ausgesagt und sein Wissen über den dort verübten Völkermord eingeräumt. Er fühle sich "moralisch mitschuldig" am damaligen Tod von Millionen Menschen. Eine eigene strafrechtliche Schuld räumte der Rentner aber ausdrücklich nicht ein.
Oskar Gröning kam mit 21 nach Auschwitz, wo er Wertsachen der Häftlinge registrierte. Der Ex-KZ-Aufseher steht nun 93-jährig in Lüneburg vor Gericht - und legte ein Geständnis ab.
Siebzig Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager von Nationalsozialisten und SS geht im deutschen Lüneburg ein bemerkenswerter Gerichtsprozess über die Bühne.