Bankgeheimnis: Deutschlands Druck auf Österreich steigt

Peer Steinbrueck
Peer Steinbrueck(c) AP (Caroline Pankert)
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Privatpersonen und Unternehmen, die mit "unkooperativen Staaten" oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, müssen den deutschen Fiskus künftig umfassend informieren. Damit steigt der Druck auf Österreich und die Schweiz.

Die deutsche Regierung hat den Weg zu einem schärferen Vorgehen gegen Steuerflucht freigemacht. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch den entsprechenden Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf muss nun bis zur Sommerpause noch vom Parlament beraten und beschlossen werden. Ziel ist es, den Druck auf Länder wie die Schweiz oder Österreich zu erhöhen, die als Steueroasen gelten.

Im Kern geht es darum, dass Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, den Fiskus künftig umfassend informieren müssen. Allerdings werden diese Pflichten erst dann fällig, wenn die deutsche Bundesregierung entsprechende Rechtsverordnungen erlassen hat.

Ab 500.000 Euro wird streng geprüft

Deutsche Steuerzahler müssen sich auf genauere Kontrollen durch das Finanzamt einstellen, wenn sie über 500.000 Euro im Jahr verdienen. Für einfache Steuerzahler genauso wie für Firmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig erweiterte Mitwirkungs- und Nachweispflichten gelten. Macht ein Unternehmen in einer "Steueroase" Geschäfte, muss es seinem deutschen Finanzamt detaillierter als bisher darüber berichten und etwa die Namen von Geschäftspartnern nennen.

Tut es dies nicht, muss es damit rechnen, von bestimmten Steuervorteilen nicht mehr zu profitieren. So kann es dann unter Umständen etwa bestimmte Betriebsausgaben nicht mehr von der Steuer absetzen.

In Koaliton umstritten

Die Neuregelung war lange in der schwarz-roten Regierungskoalition umstritten. SPD-Finanzminister Peer Steinbrück bestand auf einem schärferem Vorgehen. Die Sozialdemokraten warfen CDU/CSU vor, Steuerhinterziehung zu begünstigen, wenn sie die Neuregelung ablehnen. Sie drohten, dies zum Thema im bevorstehenden Bundestags-Wahlkampf zu machen.

Generalverdacht

Die Unions-Parteien hatten kritisiert, dass Privatpersonen und Firmen, die mit diesen Ländern Kontakt hätten, unter einen Generalverdacht gestellt würden. Dies sei nicht zulässig. Sie setzen nun auf die Ausführungsbestimmungen, die möglicherweise erst nach der Wahl im September kommen könnten.

Der deutsche Finanzminister hat insbesondere die Schweiz immer wieder zu mehr Kooperation im Kampf gegen Steuerhinterziehung aufgefordert. Er verlangt, dass die Schweiz die OECD-Standards für den entsprechenden Informationsaustausch nicht nur anerkennt, sondern auch umsetzt. Gespräche über eine Neuverhandlung des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens gibt es aber bisher nicht.

(APA)

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