Die Grünen könnten die Aufhebung des Bankgeheimnisses mittragen, die FPÖ die Anhebung der Kapitalertragssteuer. Die Verhandlungen haben aber noch nicht begonnen.
Wien. Wenn die Steuerreform wie geplant über die Bühne gehen soll, benötigt die Regierung in Teilbereichen die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Doch die ist noch lange nicht in Sicht. Mit den Freiheitlichen wird derzeit nicht einmal verhandelt, und auch die Grünen zieren sich noch: Sie stellen Bedingungen für die Aufnahme von Verhandlungen.
Das Gesetzespaket dürfte heute, Freitag, noch in Begutachtung geschickt werden. Doch für die Aufhebung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden und für die Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf Erlöse aus Unternehmensbeteiligungen wäre eine Verfassungsmehrheit notwendig. Und diese hat die Regierung nur, wenn entweder die Freiheitlichen oder die Grünen zustimmen.
Mit den Grünen hat es schon eine erste Runde gegeben, in der Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sein Gesetzespaket im Detail präsentiert hat. Als „Verhandlungen“ will Budgetsprecher Bruno Rossmann das aber noch nicht bezeichnen: Da habe es sich bestenfalls um einen ersten Abtausch gehandelt.
Bei dem Rossmann, der für Parteichefin Eva Glawischnig die Gespräche führt, schon seine Bedingungen präsentiert hat, damit die Grünen überhaupt Verhandlungen aufnehmen. Wesentlichste Voraussetzung sei, dass beim Einblick in Bankdaten der Rechtsschutz gewährleistet sei, so Rossmann zur „Presse“. Das umfasse beispielsweise, dass die Betroffenen informiert werden müssen, dass alles genau protokolliert wird und dass eventuell auch ein Rechtsschutzbeauftragter installiert wird.
Zweite Voraussetzung: Die Einschaumöglichkeiten müssten begrenzt werden. Sehr wohl sollen Finanz und Strafbehörden bei normalen Abgabenverfahren und bei Finanzstrafverfahren Einschau halten können. Nicht aber sollen – wie in Deutschland – Sozialbehörden auf Konten zugreifen dürfen.
Und drittens wollen die Grünen gewährleistet sehen, dass nicht überall Einschau gehalten wird, sondern mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses die „großen Fische“ gejagt werden. Wenn die Regierung diesen Bedingungen zustimmt, könnten die Verhandlungen starten – allerdings erst nach Ablauf der Begutachtungsfrist in vier Wochen. Denn die Ergebnisse der Begutachtung wollen die Grünen schon in die Verhandlungen einfließen lassen.
Nicht zustimmen wollen die Grünen der Anhebung der Kapitalertragssteuer. Sie argumentieren, sie hätten sich bei der Gegenfinanzierung andere Schwerpunkte gewünscht, etwa eine höhere Besteuerung von Stiftungen oder die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer.
Kein Gespräch mit der FPÖ
Anders als mit den Grünen gibt es mit den Freiheitlichen noch gar keine Verhandlungen. „Wir wären gesprächsbereit, aber auf uns ist man nicht zugekommen“, sagt FPÖ-Budgetsprecher Hubert Fuchs zur „Presse“. Das dürfte daran liegen, dass die Freiheitlichen schon klar signalisiert haben, dass sie die Aufhebung des Bankgeheimnisses nicht unterstützen werden. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir da zu einem Ergebnis kommen“, so Fuchs. Bei der Anhebung der KESt sieht das allerdings anders aus, da wären die Freiheitlichen durchaus verhandlungsbereit. Gut möglich also, dass sich die Regierung bei der Steuerreform Verfassungsmehrheiten mit unterschiedlichen Partnern sichert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2015)