Tabakgesetz: Rauchfreie Haltestellen?

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In einem Umkreis von 15 Metern soll das Rauchen verboten werden, fordert die Ärztekammer.

Zum Ende der Begutachtungsfrist für das neue Tabakgesetz, das unter anderem ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie vorsieht, sind bis Freitagvormittag rund 180 Stellungnahmen mit durchaus kontroversiellen Inhalten eingelangt. Die österreichische Ärztekammer etwa regt eine Ausdehnung des Rauchverbots auf Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel an, und zwar in einem Umkreis von 15 Metern. Raucherzonen auf Bahnsteigen sollten aufgelassen werden.

Zudem fordert sie eine raschere Einführung des umfassenden Rauchverbots in Lokalen – dafür sprechen sich auch die Gesellschaft für Kinder und Jugendheilkunde und die österreichische Gesellschaft für Epidemiologie aus. Die deutsche Gesellschaft für Pulmologie bezeichnete die Übergangsfrist bis 1. Mai 2018 als „völlig unverständlich“.

Die Experteninitiative Don't smoke drängt ebenfalls auf eine kürzere Frist und plädiert für eine Ausdehnung des Rauchverbots auf Kranken- und Kuranstalten, Pflegeheime und Rehab-Zentren sowie auf Autos, wenn Kinder mitfahren. Die Hoteliervereinigung erneuerte ihre Kritik an dem von Gesundheits- und Wirtschaftsministerium vorlegten Entwurf, weil Investitionen vergangener Jahre für eine seit 2009 vorgeschriebene Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche nur unzureichend abgegolten würden. Auch Gastronomen haben diesbezüglich massive Kritik geäußert. Das Amt der Tiroler Landesregierung lehnt den Entwurf wegen der Belastungen für die Tourismuswirtschaft ebenfalls ab.

Auch E-Zigaretten erfasst

Dass E-Zigaretten samt nikotinfreiem Dampf und Akkus vom Tabakgesetz erfasst werden, stößt bei Wissenschaftlern auf Unverständnis. „Konsequenterweise müssten dann alle Lithium-Batterien enthaltenden Geräte wie Mobiltelefone, MP3-Player et cetera als Tabakerzeugnisse gelten“, spottet etwa der Innsbrucker Chemiker Bernd Michael Rode. Das Pharmazie-Institut der Uni Graz weist darauf hin, dass E-Zigaretten in der EU-Tabakprodukte-Richtlinie (TPD2) als „Nicht-Tabakprodukte“ klassifiziert werden.

(APA)

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