Flugärzte müssen nicht alles sagen

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Im Konflikt um Tauglichkeitstest von Piloten hat das Bundesverwaltungsgericht Flugärzten recht gegeben: Die Austro Control hat mit dem Lizenzentzug übers Ziel geschossen.

Wien. Was dürfen, was müssen Flugärzte den Behörden über den Gesundheitszustand von Piloten mitteilen? Diese Frage wird nicht erst seit dem von einem Kopiloten mutmaßlich absichtlich herbeigeführten Absturz einer Germanwings-Maschine heftig diskutiert. Seit zwei Jahren tobt hierzulande eine heftige Auseinandersetzung zwischen der Austro Control als zuständiger Luftfahrtbehörde und den Flugärzten, die die Tauglichkeit der rund 12.000 heimischen Privat- und Linienpiloten sowie der 300 Fluglotsen überprüfen.

Einige Ärzte sind der Meinung, es genüge, das Gesamtergebnis des Checks weiterzugeben. Sie berufen sich auf die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zu den Patienten. Die Austro Control (AC) wiederum pocht mit Bezug auf eine EU-Verordnung darauf, dass die Flugärzte alle beim Check ermittelten Daten bis ins kleinste Detail übermitteln.

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in einem richtungsweisenden Urteil den Ärzten den Rücken gestärkt. Das BVG hat der Beschwerde von zwei Ärzten gegen den Entzug ihrer Lizenz durch die AC Folge gegeben und den entsprechenden Bescheid der AC „ersatzlos aufgehoben“, wie es in dem der „Presse“ vorliegenden Urteil heißt.

Das Gericht begründet das Urteil damit, dass der Widerruf der Befugnis als Flugarzt als Ultima Ratio für den Fall schwerwiegender Pflichtverletzungen anzusehen sei. Im konkreten Fall sei die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme aber nicht gegeben gewesen. Das BVG bezieht sich konkret auf jenen „Stein des Anstoßes“, der beim Fliegerarzt Josef Lawitschka zum Lizenzentzug geführt hat. Der dem Arzt nicht bekannte Krankheitsfall eines Piloten hatte zu einem Blitzbesuch der Behörde in Lawitschkas Ordination wegen „Gefahr in Verzug“ geführt. Der Arzt reagierte harsch, stellte der AC dann aber alle Unterlagen zur Verfügung. Diese „Missverständnisse“ hätten den Kontakt der Behörde mit dem Arzt vor dem Hintergrund des schon schwelenden Konflikts um die Datenweitergabe eskalieren lassen, heißt es im Urteil.

Keine große Pflichtverletzung

Da der Arzt aber mehrfach seine Bereitschaft bekundet hat, gesetzeskonform zu agieren, könne aus seinem Verhalten „eine derart schwere Pflichtverletzung, die den Widerruf der Autorisierung als Ultima Ratio zur Folge haben muss, nicht abgeleitet werden“.

„Ich fühle mich rehabilitiert“, sagt Lawitschka ebenso wie seine Kollegin Cordula Hutter. Sämtliche Anwürfe der Behörde seien für sie damit vom Tisch. Was gerade jetzt wichtig ist: Denn bei den beiden Medizinern läuft – so wie bei fast allen 80 Flugärzten – die Zertifizierung Ende Mai aus.

Sie haben schon im September bei der AC einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Die AC hat daraufhin beschieden, die Anträge bis zu einer Entscheidung des BVG nicht zu bearbeiten. Ihr – nunmehr besonders ins Gewicht fallendes – Argument: Das Urteil des BVG sei für die Verlängerung der Lizenz „essenziell“ und als Präjudiz zu werten.

„Vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils, das wir anerkennen, steht einer Verlängerung der Zertifizierung nichts entgegen – wir prüfen aber alle Anträge wie immer genau“, sagt AC-Sprecher Markus Pohanka zur „Presse“. Die AC will jedoch das Thema bei der European Aviation Safety Agency zur Sprache bringen. „Wir stehen im Spannungsfeld zwischen dem EU-Recht, das eine detaillierte Weitergabe aller medizinischen Daten vorgibt, und dem Gerichtsurteil, das besagt, dass wir in unserer Aufsichtspflicht nicht zu äußersten Maßnahmen greifen dürfen.“

Lawitschkas Anwalt Karl Newole setzt auf eine grundsätzliche Klärung der Thematik: „Es ist Zeit, dass sich auch der zuständige Minister die Vorgangsweise der Behörde näher ansieht.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2015)

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