Die Gehälter sollen an das steirische System angepasst werden. Über Details wird noch verhandelt, dann ist eine Urabstimmung geplant.
Von einem "Durchbruch" bei den Verhandlungen zum Ärztearbeitszeitgesetz im Burgenland berichtete am Mittwoch Gesundheitslandesrat Peter Rezar (SPÖ). Man habe sich "im Kern und dem Grunde nach eigentlich geeinigt", nun gehe es noch um "kleine Details", die von Spezialisten beurteilt werden sollen.
Der Landesrat sprach von einem "ganz konstruktiven Gespräch. Wir sind in der Sache um Meilen weitergekommen." Es gebe "grundsätzliche Akkordanz" darüber, dass die unterschiedlichen Regelungen des bestehenden Dienstrechtes der Vertragsbediensteten und jene des Konvents der Barmherzigen Brüder bestehen bleiben. Es werde eine Anpassung der Gehälter der burgenländischen Spitalsärzte "im Gesamtumfang des Referenzsystems der steiermärkischen Spitalsärzte geben", kündigte der Gesundheitslandesrat an.
Zur Erreichung "wettbewerbsfähiger Grundgehälter" soll es eine vierzehnmalige Ärztedienstzulage geben mit einer Steigerung zwischen 20 und 30 Prozent, bezogen auf eine 40-Stunden-Woche, so Rezar. Neben einer Freistellung von zehn Arbeitstagen zur Fortbildung soll es für die Facharzt-Prüfung einen fünftägigen Prüfungsurlaub geben. Weiters werde man die Gehälter der Primarärzte und der Leiter der Fachschwerpunkte entsprechend anheben.
Flexibilisierung bei Arbeitszeit
Gleichzeitig werde es zu einer "deutlichen Flexibilisierung" der KRAGES-Arbeitszeiten und beim Arbeitsantritt kommen. So soll beispielsweise von Montag bis Freitag eine Dienstzeit von 7.00 bis 19.00 Uhr möglich sein. Die tägliche Arbeitszeit könne bis 13.00 Uhr angetreten werden. Die tägliche Mindestarbeitszeit habe sechs Stunden zu betragen. Für Dienstnehmer in einzelnen Abteilungen könne es bei Zustimmung des Betriebsrates auch Sonderarbeitszeitenregelungen geben, sagte Rezar.
Mit der Flexibilisierung werde die Tagesanwesenheit der Ärzte deutlich ausgeweitet. Es gebe damit beispielsweise eine bessere Möglichkeit, die medizinischen Einrichtungen in den Ambulanzen zu nützen. Damit könne es auch Operationen am Nachmittag geben.
Aus den unterschiedlichen Dienstrechten der Vertragsbediensteten beim Land und der Mitarbeiter mit ASVG-Regelung beim Konvent der Barmherzigen Brüder ergebe sich auch ein Unterschied in der Besoldung, den man ausgleichen müsse. Deshalb soll ein Jahr lang eine Vergleichsevaluierung durchgeführt werden, um eine Vereinheitlichung durchführen zu können.
Mittwochnachmittag waren noch weitere Detailverhandlungen der Spezialisten über Besoldungsfragen geplant. Das Gesamtergebnis soll allen Ärzten in den Spitälern präsentiert werden, danach finde wie in anderen Bundesländern eine Urabstimmung statt, kündigte der Landesrat an.
(APA)