Meinl: Staatsanwalt sieht zumindest 6,4 Mrd. Schaden

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File photo of banker Meinl chairman of Austrias closely-held Meinl Bank poses during a news conferens closely-held Meinl Bank poses during a news conferen(c) REUTERS (Stringer/austria)
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Das Magazin "Format" zitiert aus dem Untersuchungshaft-Beschluss: Der Schaden sei Meinl zuzurechnen, da er "faktischer Entscheidungsträger" bei der MEL war. Meinls Anwälte nennen die Summe "absurd und nicht nachvollziehbar".

Dem Banker Julius Meinl V. sei nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Schaden von zumindest 6,4 Mrd. Euro zuzurechnen, berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" laut Vorausmeldung in seiner morgen Freitag erscheinenden Ausgabe. Meinl sei "faktischer Entscheidungsträger" bei der Meinl European Land (MEL) gewesen und habe seine "durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen wissentlich missbraucht", mit dem Vorsatz, "sich durch das Verhalten der Getäuschten" - also der MEL-Investoren - "unrechtmäßig zu bereichern", zitiert das "Format" aus dem gerichtlichen U-Haft-Beschluss vom 2. April 2009 über den Banker. Für Meinl und andere Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Böswillige Verleitung zum Aktienkauf

Erschwerend komme hinzu, dass Meinl "durch Unterlassung der Offenlegung der mittelbaren und unmittelbaren Beherrschungsverhältnisse, insbesondere durch die Partly Paid Shares" (PPS, teileinbezahlte Aktien, Anm.), Anleger böswillig verleitet habe, MEL-Zertifikate zu kaufen.

Staatsanwalt Markus Fussenegger rechnet den vorgeworfenen Schaden vor: Durch die "nicht veröffentlichte Rückkaufaktion zum überhöhten Preis" der MEL-Zertifikate, durchschnittlich 20,78 Euro, sei ein Schaden von 1,8 Mrd. Euro entstanden. Die 150 Millionen PPS der MEL seien "nicht zum höchstmöglichen Kurs" abgerufen worden, so sei "Liquidität von rund drei Mrd. Euro entgangen" zum Schaden der MEL.

Weiters sei ein MEL-Rückkaufprogramm zum Kurs von 20,57 Euro erfolgt, obwohl der innere Wert der MEL bei durchschnittlich 16,07 Euro lag. Der um 4,50 Euro pro Anteil zu teure Rückkauf habe einen Schaden von 400 Mio. Euro verursacht. Schließlich sei durch den Kursverfall der MEL-Papiere, welche das Unternehmen auf eigene Rechnung über die Somal A.V.V. selber halten sollte, für die MEL ein Schaden von 1,2 Mrd. Euro entstanden. Insgesamt ergeben sich also laut Staatsanwalt zumindest 6,4 Mrd. Schaden, so das Magazin.

Beim dringenden Tatverdacht stütze sich der Staatsanwalt auf ein "Vorgutachten" des Gerichtssachverständigen Thomas Havranek sowie auf die Aussagen der früheren Meinl-Vertrauten Francis Lustig und Rupert Heinrich Staller sowie der beschuldigten Meinl-Bankerin Nadine Gilles, so das "Format". Demnach sei Julius Meinl der "De-facto-Entscheidungsträger" gewesen. Staller, Lustigs Nachfolger als MEL-Sprecher, habe Meinl als "die letzte Instanz" in allen MEL-Angelegenheiten bezeichnet.

Anwälte: Summe ist "absurd"

Die Anwälte des Bankiers Julius Meinl V. wiesen die Vorwürfe gegen ihren Mandanten entschieden zurück. Die behauptete Schadenssumme von 6,4 Milliarden Euro sei "vollkommen absurd und in keiner Weise nachvollziehbar", so die Anwälte Donnerstagabend. Der vom "Format" zitierte U-Haft-Beschluss gebe lediglich die "Vermutungslage eines Verdachtes" wieder, welcher im weiteren Verfahren durch eindeutige Beweise widerlegt werden könne, so Meinls Rechtsanwälte Herbert Eichenseder und Ernst Schillhammer.

Julius Meinl war am 1. April nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Meinl V. im Zusammenhang mit der MEL-Affäre wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue und zahlreicher Verstöße gegen wirtschaftsrechtliche Nebengesetze.

Laut dem U-Haft-Beschluss heißt der Banker mit vollem Namen übrigens Julius "Lindbergh" Meinl.

(APA)

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