Ein Gutachten stellte der Rechtsanwaltskammer Wien den Persilschein aus. Der Gutachter wurde aber nicht ausreichend informiert, zeigt nun der Bericht des Masseverwalters.
Wien. Der jüngste Bericht des Masseverwalters in der Causa Michael Mathes bringt die Rechtsanwaltskammer einmal mehr in Erklärungsnot. Der Wiener Anwalt hat sich, wie berichtet, im Oktober 2014 das Leben genommen und ein finanzielles Fiasko hinterlassen. 78Gläubiger haben Forderungen in der Höhe von 12,7 Mio. Euro angemeldet, etwa acht Millionen davon laufen unter dem Titel „veruntreute Klientengelder“. Was umso bemerkenswerter ist, als Mathes jahrelang Funktionär der Wiener Rechtsanwaltskammer (RAK) war. Die Frage, die sich stellt: Hat die RAK nichts vom Ausmaß seiner finanziellen Probleme bemerkt?
Dass Mathes wirtschaftlich in Schwierigkeiten steckt, wusste die RAK seit 2012, so viel steht fest. Bei einer Kanzleiüberprüfung im Juni 2013 fanden die Prüfer jedoch nichts Auffälliges. Hat da womöglich die Berufsüberwachung der RAK versagt? Verantwortlich für die Berufsüberwachung und damit im Zentrum der Kritik: Elisabeth Rech, Kammer-Vizepräsidentin und langjährige Wegbegleiterin von Mathes.
„Vielzahl von Mahnungen“
Ein Prüfbericht sollte Klarheit schaffen. Dafür engagiert wurde im März 2015 Ronald Rohrer, ehemals Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs. Sein Auftraggeber: Michael Auer, der damalige Präsident der Kammer. In seinem Prüfbericht kam Rohrer, wie er schreibt, „nach genauer und völlig unbeeinflusster Bewertung der mir im vollen Umfang zugänglichen Unterlagen sowie der durchgeführten Befragungen“ zum Ergebnis, „keinen relevanten Sorgfaltsverstoß“ der Kammer, auch nicht von Vizepräsidentin Rech, feststellen zu können.
Rohrer schlüsselt in seinem Bericht auch die Mahnungen auf, die Mathes von 2012 an von der Kammer erhalten hat. Seiner Darstellung zufolge handelt es sich um elf. Und hier kommt der Bericht von Insolvenzverwalter Christof Stapf von 5.Mai ins Spiel. Dieser kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: „Im Zuge der Aufarbeitung der persönlichen Akten und Unterlagen von Dr. Mathes ist eine Vielzahl von Mahnungen der Rechtsanwaltskammer Wien hervorgekommen, die über die elf im RAK-Bericht von Dr. Ronald Rohrer angeführten Mahnungen hinausgehen. Neben diesen (...) wurden 32weitere im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 versandt“, heißt es da. Stapf hält auch fest, „dass dieser Bericht“ – gemeint ist jener Rohrers– „ohne Kontaktaufnahme mit dem Masseverwalter erstellt wurde“.
Doch weshalb hat Rohrer nur einen Bruchteil der tatsächlich an Mathes ergangenen Mahnungen in seinem Prüfbericht erwähnt? „Ich habe sämtliche mir vorgelegte Unterlagen eingesehen und dabei eben nur die von mir im Gutachten aufgezählten Mahnungen feststellen können“, sagt er der „Presse“. „Es gab für mich keinen Hinweis auf die Existenz weiterer Mahnungen. Hätte ich derartige Hinweise gehabt, wäre ich darauf selbstverständlich eingegangen.“ 43 Mahnungen in diesem Zeitraum seien „schon sehr viel“, sagt Rohrer, nachdem er den Bericht von Stapf gelesen hat. „Ich habe mich auch sehr gewundert, dass man mich nicht vollständig informiert hat. Die schlechte Optik fällt jetzt auf die Kammer zurück.“
Zu welchen Schlussfolgerungen er bei Kenntnis des tatsächlichen Sachverhalts gekommen wäre, kann Rohrer nicht sagen. „Auch bedürfte es für seriöse Aussagen wohl neuerlicher Erhebungen. (...) In jedem Fall bleiben die von mir aufgelisteten gesetzlichen Möglichkeiten für ein Tätigwerden der Kammer unverändert.“
Faktum ist, dass die Kammer dem von ihr beauftragen Gutachter nicht alle Unterlagen vorgelegt hat. Die „Presse“ hat den neuen Kammerpräsidenten, Michael Enzinger, der seit Mai im Amt ist, damit konfrontiert: „Viele Kollegen bezahlen erst nach Mahnung“, kalmiert er. „Wird dann bezahlt, findet das keinen Niederschlag in einem Akt. Das war auch bei Mathes der Fall, der ja mehr oder weniger jede Vorschreibung nur nach Erhalt einer Mahnung bezahlt hat.“ Nur wenn auch die Mahnung nichts fruchte und es zu einem Rückstandausweis komme, werde bei der Berufsüberwachung ein Akt angelegt.
Dennoch: Dass Mathes praktisch immer erst nach Mahnung zahlte, hätte für die Kammer ein Alarmsignal sein müssen. „Das war kein Versehen, sondern hatte System“, räumt Enzinger ein. Warum es dennoch dem Gutachter gegenüber unerwähnt geblieben ist, kann er nicht beantworten. Nur so viel: Die Akten – über jene Fälle, in denen es zu einem Rückstandsausweis gekommen ist – habe Rohrer gehabt. „Das es weitere Mahnungen gibt, die nicht Gegenstand der Berufsüberwachung waren, war ihm vielleicht nicht bewusst. Vielleicht hat man auch aneinander vorbeigeredet. Tatsache ist, dass sich Rohrer auch nicht erkundigt hat, ob es da noch weitere Themen und Mahnungen gibt.“
„Das stimmt“, sagt Rohrer. Er sei davon ausgegangen, dass ihm alles vorgelegt werde. „Wer geht denn noch hin und fragt: Habt ihr auch wirklich alles gegeben? Gibt es nicht vielleicht noch etwas?“
„Nachher ist man gescheiter“
Ein Gespräch mit dem Masseverwalter hätte Rohrer wohl erkennen lassen, dass die ihm vorgelegten Unterlagen ergänzungsbedürftig sind. „Nachher ist man immer um vieles gescheiter“, sagt er. Mit Stapf in Kontakt zu treten habe er damals nicht für nötig erachtet. „Ich bin an der Quelle gesessen, hinter Bergen von Akten.“ Auch dass der Insolvenzverwalter die Kammer schon vor Monaten mehrfach schriftlich ersucht hat, in den Mathes-Kammerakt Einsicht nehmen zu dürfen, aber bis heute keine Antwort erhalten hat, hat Rohrer nicht gewusst.
Und wie reagieren die Ausschussmitglieder auf die Ungereimtheiten, die der Stapf-Bericht in der Causa Mathes aufzeigt? Von der Sitzung am vergangenen Dienstag berichten Teilnehmer, dass die Sache niemanden so wirklich aufrege. Beschlossen habe man vielmehr, dass dem Masseverwalter auch weiterhin keine Einsicht in den Akt von Mathes gewährt wird. Und noch etwas: Das Präsidium (dem Rech angehört) empfahl den Mitgliedern, Rech möge auch in der neuen Funktionsperiode Verantwortliche für die Berufsaufsicht bleiben. Der Ausschuss folgte der Empfehlung.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2015)