Terrorprozess in St. Pölten: Haft für 14-Jährigen

Der Angeklagte am Dienstag vor Beginn des Prozesses
Der Angeklagte am Dienstag vor Beginn des ProzessesAPA/ORF/GERNOT ROHRHOFER
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Der Jugendliche soll den Kontakt zu Terrorgruppen gesucht und einen Anschlag in Wien geplant haben. Er erhielt zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt.

Gleich zwei Prozesse beschäftigten sich am heutigen Dienstag in Österreich mit Jugendlichen, denen die Beteiligung an islamistischen Terrorgruppen vorgeworfen wurde. Während eine 16-Jährige in Wien freigesprochen wurde, erhielt ein 14-Jähriger in St. Pölten eine teilbedingte Haftstrafe: Der Jugendliche wurde am Landesgericht St. Pölten wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat schuldig gesprochen. Er erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt. Dazu erging die Weisung zu Bewährungshilfe und Psychotherapie während der Probezeit.

Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Angeklagter bekannte sich schuldig

Der Schüler, der in wenigen Tagen 15 wird, hatte sich schuldig bekannt und geständig gezeigt. Das Verfahren, das auf großes Medieninteresse stieß, wurde mit Rücksicht auf das jugendliche Alter des geständigen Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Sein Mandant, ohne Vater aufgewachsen, sei im Internet mit der IS-Propaganda in Kontakt gekommen und einer einseitigen Darstellung erlegen, was er inzwischen nach intensiven Gesprächen mit dem Bewährungshelfer eingesehen habe, meinte Anwalt Rudolf Mayer. Er gab eine "vorsichtig optimistische" Prognose hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Burschen ab.

Staatsanwalt Michael Lindenbauer hingegen betonte in seinem Eröffnungsvortrag, dass der 14-Jährige weder Reue noch Schuldbewusstsein gezeigt hätte. Der 2000 in Istanbul geborene türkische Staatsbürger lebt seit acht Jahren in Österreich. Die Anklagebehörde warf ihm vor, im Herbst 2014 persönlichen Kontakt zu Anhängern der Terrororganisation IS ("Islamischer Staat") bzw. Al-Qaida hergestellt zu haben, um sich in Syrien am bewaffneten Kampf zu beteiligen. Zudem habe er sich im Internet auf einer Webseite der Al-Qaida eine Anleitung zum Bau einer Sprengvorrichtung verschafft, um einen Anschlag in Wien zu verüben - mögliches Ziel war der Westbahnhof. Weiters soll er versucht haben, seinen zwölfjährigen Freund für den IS zu rekrutieren.

Sowohl der Mutter als auch der Schule war die zunehmende Radikalisierung des 14-Jährigen aufgefallen. Im Oktober 2014 wurde er erstmals festgenommen und gab in den Befragungen seine Pläne zu. Dateien wurden sichergestellt. Nach 14 Tagen wurde der Bursch gegen strenge Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen, worauf er im Jänner kurzfristig untertauchte, in Wien entdeckt und erneut festgenommen wurde.

Erschwerend für die Strafbemessung, bei der das jugendliche Alter des Angeklagten berücksichtigt wurde, war das Zusammentreffen zweier Delikte, führte Richter Markus Grünberger zum Urteil des Schöffensenats aus. Mildernd wogen das überwiegende Geständnis und der bis dahin ordentliche Lebenswandel des Burschen.

Verfassungsschutz bleibt aufmerksam

Das Gericht sei vor der Frage gestanden, welche Strafe man über einen 14-Jährigen verhängen soll, der den Wiener Westbahnhof sprengen wollte, verwies der Richter auf die Tragweite des Falles - mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Man sei dem Ansatz gefolgt, im unteren Bereich zu bleiben, verbunden mit Auflagen während der Probezeit.

Der Richter ermahnte den Angeklagten, sich die nächsten drei Jahre wohl zu verhalten, eng mit dem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, eine Psychotherapie zu machen und dies alle drei Monate unaufgefordert nachzuweisen. Sollte einer dieser Parameter nicht eintreffen, dann bleibe es nicht bei den acht Monaten - unter Anrechnung der U-Haft de facto nur mehr drei Monaten Haft. Und, so der Richter weiter: "Sie können sich sicher sein, dass das Landesamt für Verfassungsschutz aufmerksam bleibt."

(APA)

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