Die Ärztegewerkschaft hält eine Abgeltung der Opt-Out-Regelung für Spitalsärzte für eine nicht zulässige Arbeitszeitüberschreitung.
Wien. Für den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) könnte die vergangene Woche mit der Gewerkschaft GdG vereinbarte Abgeltung der Opt-Out-Regelung für Spitalsärzte (also die Bezahlung jener Zeit, die freiwillig länger gearbeitet wurde) ein juristisches Nachspiel haben. Denn die neue Ärztegewerkschaft Asklepios erkennt darin eine nicht zulässige Arbeitszeitüberschreitung und bringt heute, Mittwoch, Anzeige beim Arbeitsinspektorat, Gesundheitsministerium und beim KAV selbst ein. Eine weitere Anzeige bei der EU wird geprüft.
Mit der Vereinbarung werde nämlich ein „rückwirkendes Opt-Out“ erzielt – womit ein „fiktiver Durchrechnungszeitraum“ geschaffen werde, der im Gesetz nicht vorgesehen sei. Eine solche Einigung hätte man vor dem Jänner 2015, also vor Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes, erzielen müssen.
33 Euro pro Stunde
Zum Hintergrund: Ärzte, die seit Jänner von der Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch machen, können mehr als die seither geltenden 48 Wochenarbeitsstunden arbeiten. Bis zu 60 Stunden sind möglich. Die aktuelle Vereinbarung zwischen KAV und Gewerkschaft gilt nun für all jene Ärzte, die noch bis 30. Juni die Opt-Out-Option unterschreiben und in Anspruch nehmen. Die Höhe der Entschädigung wird individuell berechnet. Erhoben wird dazu die tatsächliche durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Pro (Mehr)stunde werden 33 Euro ausbezahlt.
„Darüber hinaus prüfen wir derzeit, ob diese Zahlung nicht einer Prämie entspricht und somit einer Diskriminierung von Ärzten gleichkommt, die die Opt-Out-Option nicht nutzen“, sagt Asklepios-Obma. (kb)
(''Die Presse'', Print-Ausgabe, 27.05.2015)