Für Finanzrechtler Doralt ist das geltende Bankgeheimnis unfair. Staatsanwalt Geyer bemängelt den Schutz von Klein-Kriminellen. Bankenvertreter orten Verunsicherung anständiger Kunden.
Wien. „Wir leben in einer europäischen Gemeinschaft, und es kann nicht sein, dass sich einer Vorteile gegenüber einem anderen verschafft.“ Werner Doralt, Finanzrechtler an der Uni Wien, machte vergangene Woche beim „Rechtspanorama am Juridicum“ kein Hehl aus seiner Kritik am herrschenden Bankgeheimnis. Es gebe momentan Länder – etwa Schweiz, Liechtenstein und in geringerem Ausmaß auch Österreich –, die an fremden Volkswirtschaften „schmarotzen“. so Doralt.
Speziell auf deutschen Druck hat sich Österreich nun verpflichtet, beim Bankgeheimnis die OECD-Standards umzusetzen. Den Grund dafür brachte der Linzer Steuerberater Roman Leitner auf den Punkt: Das Bankgeheimnis könne in Österreich nur durchbrochen werden, wenn ein gerichtlich genehmigter Beschluss der Staatsanwaltschaft vorliegt oder ein verwaltungsbehördliches Verfahren per Bescheid eingeleitet wurde. In beiden Fällen kann der Bankkunde die Entscheidung bekämpfen. In Deutschland aber beginnen die Ermittlungen der Steuerbehörden, ohne dass der Betroffene berufen kann. Deswegen gelingt es ihnen nicht, das österreichische Bankgeheimnis zu knacken. Eine Durchbrechung kann man nur über große Umwege erreichen (die Behörden müssten nach Ermittlung des Sachverhalts ein deutsches Amtsgericht anrufen, dieses ein österreichisches Rechtshilfegericht einschalten).
Wunsch nach Privatsphäre
Andreas Pangl vom Fachverband der Raiffeisenbanken ortete eine unnötige Verunsicherung der Bevölkerung durch die aktuelle Debatte. „Bankgeschäfte sind Vertrauenssache, wenn sie das nicht mehr sind, dann wird es für uns Banken kritisch“, sagte Pangl. Man sei momentan bemüht, den Kunden zu versichern, dass ihre finanzielle Privatsphäre geschützt bleibt. „Die Kunden sind ja nicht alles Steuerhinterzieher, sondern die Leute haben einfach Angst“, meinte Pangl. Überdies sei Österreich auch gar keine lohnende Steueroase: „Wer Steuern hinterziehen will, ist auf den Kanalinseln besser aufgehoben.“ Pangl präsentierte auch ein Lösungsmodell für das momentane Problem: Wenn Deutschland ein Rechtshilfeersuchen an Österreich stellt, dann sollten auch hierzulande die deutschen Bestimmungen angewandt werden. Gleichzeitig brauche man aber ein klares Signal an die Inländer, dass für sie das österreichische Bankgeheimnis aufrechterhalten bleibt.
„Ich bin kein Interessensvertreter wie mein Vorredner“, erwiderte Walter Geyer, der Leiter der Korruptions-Staatsanwaltschaft. Geyer erinnerte an die Debatte rund um das anonyme Sparbuch. Auch damals seien die Banken vehement gegen die Abschaffung des Sparbuches eingetreten und hätten dafür die Interessen der Kunden ins Treffen geführt. Mittlerweile sei das anonyme Sparbuch längst abgeschafft, und es habe sich herausgestellt: „Eigentlich stört es niemanden, dass es keine anonymen Sparbücher gibt.“ Geyer ging noch einen Schritt weiter: „Ich glaube auch nicht, dass die restlichen EU-Bürger in Furcht leben, nur weil dort das Bankgeheimnis den Behörden etwas mehr Einblicke gewährt.“ Der Staatsanwalt verwies überdies darauf, dass das Bankgeheimnis nicht einmal von der Justiz immer durchbrochen werden kann. Eine Bestimmung in der Strafprozessordnung sorge dafür, dass im bezirksgerichtlichen Verfahren das Bankgeheimnis nicht aufgehoben werden dürfe. Das hat Folgen für alle Betrügereien bis zu einem Schaden von 3000 Euro. Diese Rechtslage sei etwa bei Internetbetrügern problematisch, wenn man zwar die Kontonummer kennt, aber nichts über die dahinterstehende Person erfahren darf.
Steuerflucht oder fleißige Bank?
Doralt erläuterte die Geschichte des Bankgeheimnisses und des anonymen Sparbuchs. Dieses habe nach 1945 eine große Rolle gespielt. Es habe viel Schwarzgeld gegeben, und die Banken hätten gegenüber der Politik erfolgreich damit argumentiert, dass es besser ist, wenn die Leute das Geld auf die Bank tragen und damit im Umlauf bringen, anstatt es unter die Matratze zu legen.
Lange habe es das Bankgeheimnis aber nur in der Verwaltungspraxis gegeben. Erst 1979 sei es auch gesetzlich fixiert worden. Und heute sei es schon auffällig, dass österreichische Banken gerade im Kleinwalsertal – einer Vorarlberger Gegend, die mit dem Auto nur von Deutschland aus erreichbar ist – auffällig große Umsätze machen. „Das ist wohl kaum wegen der schönen Landschaft“, meinte Doralt. Den Vorwurf ließ sich der im Publikum sitzende Rechtsexperte der Raiffeisenbank Kleinwalsertal, Alexander Putzer, nicht gefallen. Er erklärte, dass seine Kunden nicht wegen der Steuerflucht ins Kleinwalsertal kommen würden. Aber in Deutschland seien Abfragen über das Vermögen unkontrolliert möglich, die Bankkunden würden davon nicht einmal verständigt werden. Und viele Deutsche lehnten es nun einmal ab, gläserne Menschen zu sein.
„Außerdem machen wir unser Hauptgeschäft mit ,Private Banking‘“, sagte Putzer – und in diesem Bereich habe man im gesamten deutschen Sprachraum einen sehr guten Ruf, der in Tests bestätigt werde. Doralts Konter: „Na, wenn Sie als Bank so tüchtig sind, dann brauchen Sie das Bankgeheimnis eh nicht.“
Offen blieb, wie man das Bankgeheimnis am besten ändert, um den OECD-Regeln Genüge zu tun. Leitner meinte, dass man – obwohl das Bankgeheimnis im Verfassungsrang steht – keine Zweidrittelmehrheit brauche. Denn bei den Ausnahmen vom Bankgeheimnis könne man laut einer Lehrmeinung der Uni Innsbruck auch einfachgesetzlich Änderungen vornehmen. Doralt verwies darauf, dass selbst eine Zweidrittelmehrheit kein Problem wäre, weil neben SPÖ und ÖVP auch die Grünen mitstimmen würden. Aber für den Uni-Professor steht fest: „Auch wenn es den Anschein hat, dass das Bankgeheimnis politisch abgehakt ist, wäre ich nicht überrascht, wenn es zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung kommen würde.“ So habe Finanzminister Josef Pröll erklärt, man wolle den Rechtshilfeansuchen ausländischer Behörden nur bei begründetem Verdacht auf Steuerbetrug nachkommen. Das OECD-Abkommen sehe aber das Erfordernis des „begründeten Verdachts“ nicht vor.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2009)