Anwälte Herbert Eichenseder und Christian Hausmanninger wehren sich gegen "mediale Vorverurteilung" ihres Mandanten, Julius Meinl V. Die möglicherweise irreführende Bewerbung der MEL-Papiere als "mündelsicher" wäre üblich gewesen.
Wien. (ju) Gegen eine „mediale Vorverurteilung“ ihres Mandanten Julius Meinl V. traten am Montag die beiden Meinl-Anwälte Herbert Eichenseder und Christian Hausmaninger auf. Wie berichtet wird gegen Meinl wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs in Zusammenhang mit der Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) ermittelt. Meinl befindet sich nach zwei Tagen Untersuchungshaft derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß, es gilt die Unschuldsvermutung.
Hausmaninger und Eichenseder wiesen besonders jüngste Berichte zurück, wonach sich der Tatverdacht gegen Meinl verdichtet habe und die Schadenssumme mit sechs Mrd. Euro ermittelt worden sei. Diese Summe sei „durch Doppelzählung und nicht fundierte Vorwürfe“ entstanden, sagte Hausmaninger. Der Tatverdacht gegen Meinl habe sich „nicht verdichtet“.
Zum Vorwurf, Meinl habe bei der MEL direkt das Kommando gehabt (was er strikt in Abrede stellt), zitierte Eichenseder eine Zeugenaussage des früheren Meinl-Vertrauten Francis Lustig, wonach Meinl „seine Funktionen immer genau von den Gesellschaften MEL und MERE (die externe Managementgesellschaft für MEL) getrennt gehalten habe. Freilich: MERE war eine 100-Prozent-Tochter der Meinl Bank, deren Vorstandsvorsitzender Julius Meinl hieß. Hausmaninger: „Rechtlich gibt es bei einer Aktiengesellschaft keine Einflussnahme durch den Eigentümer.“ Ob er da nicht selbst lachen müsse? Hausmaninger: „Rein rechtlich ist das so.“
Interessant auch der Standpunkt der Anwälte zur möglicherweise irreführenden Werbung mit dem Prädikat „mündelsicher“. Hausmaninger meint, daraus könne man Meinl keinen Strick drehen. Denn „das war damals branchenüblich. Das haben alle gemacht. Auch Immofinanz, S-Immobilien und Bank Austria Real Invest.“
(Die Presse, Printausgabe, 27. 4. 2009)