Traiskirchen: Innenministerium legt sich mit Bürgermeister an

Bürgermeister Andreas Babler
Bürgermeister Andreas BablerStanislav Jenis
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Nach dem Brand am Samstag will Stadtchef Babler 800 Flüchtlinge ausquartieren. Im Ministerium hält man diesen Bescheid für "illegal".

Das Innenministerium wird den jüngsten Bescheid des Traiskirchner Bürgermeisters Andreas Babler (SPÖ), 800 Menschen aus dem Flüchltings-Erstaufnahmezentrum auszuquartieren, anfechten. „Nach Auffassung des BMI ist dieser Bescheid rechtswidrig“, sagte ein Sprecher am Sonntag zur APA. „Wir werden auch die entsprechenden Rechtsmittel ergreifen.“ Man habe stets „alle behördlichen Auflagen“ eingehalten, „insbesondere die feuerpolizeilichen“, betonte er überdies. Der Bürgermeister hatte am Samstag nach einem Zimmerbrand verfügt, dass die Belegzahl in Traiskirchen von geschätzt 2200 auf 1400 sinken soll.

Was innerhalb der 4-Tages-Frist passieren soll, die Babler in seinem Bescheid gesetzt hatte, „prüfen wir gerade“, hieß es im Innenressort zu möglichen unmittelbaren Konsequenzen.

Jedenfalls ist man zuversichtlich, sich gegen den Ortschef durchzusetzen, denn „es ist ja nicht das erste Mal, dass der Bürgermeister der Stadtgemeinde Traiskirchen ein feuerpolizeiliches Verfahren anstrengt". Doch schon bisher sei der Standpunkt des Innenministeriums bestätigt worden „und das Vorgehen des Bürgermeisters im Rechtsmittelverfahren für willkürlich und rechtswidrig befunden“ worden. „Wir gehen davon aus, dass das auch diesmal der Fall sein wird.“

Drei Verdächtige in Haft

Die Polizei nahm derweil in Zusammenhang mit dem Brand zwei weitere Tatverdächtige fest, wie Niederösterreichs Polizeisprecher Markus Haindl mitteilte. Demnach sollen insgesamt drei etwa 17-jährige Nordafrikaner an der Brandlegung - Matratzen wurden angezündet - beteiligt gewesen sein. Die Einvernahmen dauerten am Sonntag an. Ein politisches Motiv sei auszuschließen, hatte Haindl am Samstag betont. Verletzt wurde niemand, aufgrund der starken Rauchentwicklung musste jedoch das Gebäude evakuiert werden.

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