Heer: Rechnungshof kritisiert Funksystem-Beschaffung

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Das Verteidigungsministerium hatte keinen Gesamtüberblick über den budgetären Aufwand des Systems, moniert der Rechnungshof.

Der Rechnungshof (RH) ist mit der Beschaffung des Truppenfunksystems CONRAD alles andere als zufrieden: Wie er in seinem aktuellen Bericht festhält, hatte das Ressort von Minister Gerald Klug (SPÖ) 2007 um rund 76 Millionen Euro einen Kaufvertrag zum System CONRAD abgeschlossen, bestehend aus etwa 5000 Funkgeräten mit Zubehör, Software und Ausbildungsanlage. Einschließlich Vertragsänderungen und Zusatzbeschaffungen landete man dann aber bei rund 86 Millionen Euro (Stand September 2013).

Weil die Folgeausgaben für die Materialerhaltung nicht ausgewiesen bzw. systemrelevante Zusatzbeschaffungen nicht vollständig erfasst waren, habe das Ministerium darüber "keinen Gesamtüberblick" gehabt, moniert der Rechnungshof. Hinzu kommt, dass der für den Folgezeitraum bis 2016 veranschlagte Budgetbedarf "nicht nachvollziehbar" gewesen sei. "Mangels Überblicks über den Budgetaufwand und den künftigen Budgetbedarf für das System hatte das BMLVS auch keinen Vergleich zwischen den ursprünglich geplanten und den tatsächlich angefallenen Ausgaben."

"Verabsäumt, sich von Bietern Nachweise vorlegen zu lassen"

Generell fehlte dem RH ein Gesamtkonzept für die Funkgeräteausstattung im Bundesheer. Im konkreten Fall fand der RH einige Mängel im Beschaffungsablauf: Die Planungsdokumente seien als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der Beschaffung nicht geeignet gewesen. Das Ministerium habe es auch "verabsäumt, sich von sämtlichen Bietern Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorlegen zu lassen und diese zu prüfen".

Auch dass man einen eigentlich ausgeschiedenen Bieter wieder ins Verfahren aufgenommen hat, war für den RH "nicht nachvollziehbar". Es ging dabei um zusätzliche Erläuterungen zum Angebot, um die Erfüllung von sogenannten Muss-Forderungen überprüfen zu können. Nachdem man den Bieter ausgeschlossen hatte, beschwerte sich dieser beim damaligen Minister Günther Platter (ÖVP) und wurde letztlich - der Empfehlung der Internen Revision folgend, aber nicht jener des Generalstabs - vom Minister-Kabinett wieder zugelassen. Die Erfüllung der Muss-Forderungen ließ sich das Ministerium ohne Nachweis bestätigen, während es bei den anderen Bietern konkret geprüft habe - für den RH ein Verstoß "gegen grundlegende Vergabeprinzipien der Transparenz, Gleichbehandlung und Rechtssicherheit der Bieter".

Zum Zug kam letztlich ein anderes Unternehmen. Da stieß auf Kritik des RH, dass im März 2014 - rund eineinhalb Jahre nach dem ursprünglich vereinbarten Termin - noch nicht alle vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt gewesen seien.

Geplant war laut RH eigentlich, das Funksystem vorrangig bei den im Ausland eingesetzten Truppenteilen einzuführen, um der hohen Operationsgeschwindigkeit moderner Streitkräfte folgen zu können. Diese planerische Vorgabe wurde "nicht umgesetzt". Im November 2013 wurden zum Beispiel gar nur sechs von insgesamt rund 5.000 beschafften Funkgeräten im Auslandseinsatz verwendet. Im Zusammenhang mit der Beschaffung schloss außerdem das Wirtschaftsministerium eine Gegengeschäftsvereinbarung über 55 Prozent österreichische Wertschöpfung an der beschafften Leistung ab. Die Nachweise der österreichischen Wertschöpfung wie Lieferscheine seien aber "widersprüchlich bzw. unklar" gewesen.

(APA)

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