Mikl-Leitner will Dublin-Abschiebungen verstärken

PK 'INFORMATIONEN ZU MASSNAHMEN IM ASYLBEREICH': TAUCHER / MIKL-LEITNER
PK 'INFORMATIONEN ZU MASSNAHMEN IM ASYLBEREICH': TAUCHER / MIKL-LEITNERAPA/HANS KLAUS TECHT
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Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl konzentriert sich auf jene Fälle, für die ein anderer Staat zuständig ist. Von "Massenabschiebungen" will man nicht sprechen.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl konzentriert sich ab heute, Mittwoch, auf die sogenannten Dublin-Fälle - also jene wo ein anderer Staat zuständig ist. Diese Maßnahme soll Platz schaffen für jene Flüchtlinge, für die Österreich tatsächlich zuständig ist, und der "Schieflage" in Europa bei der Unterbringung entgegenwirken, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl werde noch am Mittwoch den Auftrag erteilen, dass sich alle Mitarbeiter auf die Dublin-Fälle konzentrieren. Sollte sich herausstellen, dass ein anderes Land für einen Asylwerber zuständig ist, werde der Betroffene dorthin überstellt. Laut Direktor Wolfgang Taucher handelt es sich bei rund einem Viertel der Antragsteller um potenzielle Dublin-Fälle. Vorrangig geht es um Charterflüge und Busse in die beiden Länder Ungarn und Bulgarien. Dennoch will Taucher nicht von "Massenabschiebungen" sprechen, es werde jeder Einzelfall geprüft und mit den Staaten kommuniziert. Rückstellungen nach Griechenland seien weiterhin kein Thema.

Verfahren für Neuankommende "befristet ausgesetzt"

Neuankommende Flüchtlinge werden bei ihrer Ankunft in Österreich weiterhin registriert und aufgenommen. Ihre Verfahren werden jedoch aufgrund der neuen Prioritätensetzung "befristet ausgesetzt" bis auf Widerruf, sofern es sich dabei nicht auch um Dublin-Fälle handelt, präzisierte Mikl-Leitners Büro.

"Die Antragszahlen erfordern entsprechende Maßnahmen", begründete Taucher. Er verwies darauf, dass das BFA auf 16.000 Statusentscheidungen pro Jahr ausgerichtet war, heuer geht er aber von 30.000 aus. Die Behörde erhält daher 2016 zusätzliche 125 Planstellen und auch mit dem Verteidigungsressort gebe es eine Kooperation.

Dublin-Fälle

Die Dublin-Verordnung regelt die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten für Asylwerber. Das Verfahren gehört demnach in jenes Land, wo der oder die Betreffende erstmalig registriert wurde. Das Dublin III-Abkommen ermöglicht den Mitgliedsstaaten, eine Person zwecks Sicherstellung des Überstellungsverfahrens nach einer Einzelfallprüfung in Haft zu nehmen. Allerdings muss dafür erhebliche Fluchtgefahr herrschen und müssen weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anzuwenden sein.

Die Innenministerin appellierte einmal mehr an die Bundesländer und Gemeinden, alle verfügbaren Gebäude für eine Unterbringung zu prüfen: "Wir haben eine Ausnahmesituation, die aber gemeinsam lösbar ist." Erfreut zeigte sie sich darüber, dass Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) beim gestrigen Ministerrat eine gemeinsame österreichische Linie unterstützte. In Sachen Verteilungsquote auf europäischer Ebene zeigte sie sich auch zuversichtlich über "etwas Bewegung". Sie betonte, dass sich die Maßnahmen nicht gegen Flüchtlinge richten, sondern gegen die Schieflage bei der Unterbringung in Europa.

Mikl-Leitner wehrte sich außerdem gegen eine Rücktrittsaufforderung von Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ): "Seit Bürgermeister Babler sein Amt angetreten hat, bin ich sein Blitzableiter. Das habe ich so zu akzeptieren." Sie verstehe die Sorge des Bürgermeisters und auch der Bevölkerung, allerdings verwies sie auf die bereits beschlossene Änderung im Asylwesen, womit die Erstaufnahmestelle entlastet werde.

Angesprochen auf die Überlegung, Zelte für die Unterbringung auch in Villach aufzustellen, erklärte die Ressortchefin, dass für alle säumigen Bundesländer Zelte vorbereitet werden. Einmal mehr betonte sie, es brauche feste Quartiere.

(APA)

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